UK: Regierung veröffentlicht Steuerrichtlinie für Bitcoin & Co.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches veröffentlicht am 19. Dezember eine Guideline mit dem Namen „Cryptoassets for individuals“. Darin gibt sie Hinweise, auf was Menschen bei der Versteuerungen von Bitcoin und anderen Kryptowährungen Acht geben müssen.

Phillip Horch
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Bitcoin und Regulierung: Es tut sich was. So hat die Regierung des Vereinigten Königreiches am 19. Dezember eine Erklärung herausgegeben, in der es um die Besteuerung von Einnahmen durch den Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen geht.

Die Regierung geht davon aus, dass die meisten Individuen Bitcoin & Co. halten, um damit Gewinn zu erwirtschaften. Letztlich falle daher zunächst die Kapitalertragssteuer an. So heißt es im Bericht:

„In der überwiegenden Mehrheit der Fälle halten Einzelpersonen Krypto-Assets als persönliche Investition, in der Regel zur Wertsteigerung oder um bestimmte Käufe zu tätigen. Sie sind verpflichtet, Kapitalertragsteuer zu zahlen, wenn sie ihre Krypto-Anlagen veräußern.“

Falls sie ferner das Mining von Kryptowährungen betrieben oder von ihrem Arbeitgeber Bitcoin für bestimmte Leistungen erhielten, so die Regierung weiter, fielen dementsprechend Einkommensteuer und Versicherungsbeiträge an.

Bitcoin-Trading-Regulierung orientiert sich an Wertpapieren

Beim Traden von Bitcoin & Co. orientiere sich die Gesetzgebung an den bestehenden Regelungen zu Wertpapieren. Dahingehend heißt es weiter:

„Ein Handel mit Krypto-Assets ist ähnlich wie ein Handel mit Aktien, Wertpapieren und anderen Finanzprodukten einzustufen. Daher wäre auch der Ansatz zur Bestimmung, ob ein Handel durchgeführt wird oder nicht, ähnlich und die bestehende Rechtsprechung zum Handel mit Aktien und Wertpapieren kann als Orientierungshilfe herangezogen werden.“

Letztlich müsse man dabei jedoch von Fall zu Fall entscheiden, da die Behörde nicht automatisch davon ausgehen kann, dass es sich um „Handel“ im eigentlichen Sinne handelt. Das sei zum Beispiel nicht der Fall, wenn von einer Kryptowährung in eine andere getauscht wird.

Ferner könne man jedoch Verluste beim Traden auch bei der Steuererklärung geltend machen, indem man eine entsprechende Kostenrechnung aufstelle.

Verlust von Private Keys

Die Behörde erkennt außerdem an, dass jeder für seine Private Keys selbst verantwortlich sei. Dennoch könne man das im Verlustfall bei der Behörde geltend machen:

„Wenn eine Person ihren Private Key verlegt (z. B. das Blatt Papier, auf dem sie gedruckt ist, wegwirft), hat sie keinen Zugriff auf das Krypto-Asset. Der Private Key existiert dann zwar noch als Teil der Kryptographie, ist dem Besitzer jedoch nicht mehr bekannt. Ebenso bleiben die Krypto-Assets im jeweiligen Distributed Ledger bestehen. Das bedeutet, dass die Verlegung des Keys nicht als Veräußerung im Sinne der Kapitalertragsteuer gilt.“

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