GRAM Token gescheitert? Telegram: US-Gericht stoppt Token Offering in Milliardenhöhe

Schwerer Rückschlag für den Messenger-Dienst Telegram: Ein US-Gericht erklärt den Verkauf von GRAM Token in Höhe von 1,7 Milliarden US-Dollar für rechtswidrig. Steht Telegrams Blockchain-Projekt Telegram Open Network (TON) nun vor dem Scheitern?

David Scheider
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Telegram (Symbolbild)

Beitragsbild: Shutterstock

Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats New York schiebt dem geplanten Telegram Token Offering vorerst einen Riegel vor. Das Gericht argumentiert, dass die Emission des GRAM Token gegen bestehendes US-Börsenrecht verstoße. Dies habe eine Analyse des 1,7-Milliarden-US-Dollar-Projekts nach Maßgabe des Howey Tests ergeben:

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität im Rahmen des Howey Tests stellt das Gericht fest, dass der Weiterverkauf von GRAM auf dem Sekundärmarkt ein integraler Bestandteil des Wertpapierverkaufs ohne die erforderliche Registrierungserklärung wäre.

In anderen Worten: Der New Yorker Richter Castel erklärt GRAM zur Security. Und als solche wäre eine formale Registrierung vonnöten gewesen, die Telegram nicht durchlaufen hat.

SAFT Offering

Ursprünglich hatte sich der Messenger-Dienst einen Umweg überlegt, um den Regularien der US-Behörden ein Schnippchen zu schlagen. Denn anstatt Investoren über ein Initial Coin Offering (ICO) an seiner neuen Blockchain-Plattform TON zu beteiligen, wählte Telegram ein sogenanntes SAFT Offering. SAFT steht für Simple Agreement for Future Tokens. Dabei handelt es sich um ein Token-Kapitalvehikel, das sich ausschließlich an institutionelle Investoren richtet und willentlich als Security fungiert. Dieses SAFT war zunächst 175 institutionellen Anlegern zugänglich. So weit, so rechtmäßig. Was dem Messenger-Dienst allerdings zum Verhängnis wurde, ist die Möglichkeit der Investoren, erworbene GRAM Token auf dem Sekundärmarkt zu veräußern.

Telegram wusste, dass vernünftige Käufer nicht bereit sein würden, 1,7 Milliarden US-Dollar für den Erwerb von GRAM zu zahlen, nur um Wert zu speichern oder zu übertragen. Stattdessen entwickelte Telegram ein Schema zur Steigerung des möglichen Profits. Die geschah, indem eine Struktur geschaffen wurde, die es den Käufern ermöglicht, den Tokenwert zu maximieren, den sie beim Wiederverkauf auf dem Sekundärmarkt erhalten.

Vereinfacht gesagt, hat Telegram nach Meinung des Gerichts Wertsteigerungsversprechen mit gewinnbringendem Verkauf auf dem Sekundärmarkt verknüpft. Damit können die 175 Investoren gewisse Gewinnerwartungen durch den Verkauf am Sekundärmarkt bilden, […] die einzig von der Performance des Telegram-Teams abhängen, so das Gericht.

Entscheidung anfechtbar

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich zunächst um eine einstweilige Verfügung, gegen die Telegram noch Einspruch erheben darf. Marktbeobachter gehen indes nicht vom Erfolg einer möglichen Berufung aus. Damit wäre die milliardenschwere Kapitalerhöhung des Messaging-Dienstes zumindest in den Vereinigten Staaten vorerst vom Tisch.

Wie es nach dem Rückschlag für Telegrams Blockchain-Projekt TON nun weitergeht, bleibt vorerst offen. Vormals hat sich das Entwicklerteam von Rechtsstreitigkeiten mit US-Behörden nicht von seinen ehrgeizigen Plänen abbringen lassen. Trotz laufenden Verhandlungen wurde munter am Konsensmechanismus der TON Blockchain gefeilt. Trotzdem wird ein Start des Projekts immer unwahrscheinlicher. Schließlich hatte die SEC den TON-Start bereits Ende 2019 vorerst untersagt.

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