SEC und FINRA geben Einblick in regulatorische Sorgen


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Bekommen Krypto-Broker bald endlich eine Zulassung? Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC und die Genehmigungsbehörde FINRA äußerten sich zu den anhaltenden Verzögerungen. Eine baldige Zulassung ist demnach nicht in Sicht. Das behördliche Statement gibt dennoch Einblick in regulatorische Zwickmühlen.
Bitcoin strebt an die US-amerikanischen Börsen. Zahlreiche Unternehmen hoffen, schon bald die Broker-Rolle für den Börsenhandel mit Krypto-Assets übernehmen zu können. Hierzu reichten sie entsprechende Anträge ein. Bekanntlich reagierten die Behörden hierauf nur verhalten. Die Genehmigungen stehen noch aus.
Die Börsenaufsicht United States Securities and Exchange Commission (SEC) sowie die Genehmigungsbehörde Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) äußerten sich am 8.7 in einer öffentlichen Stellungnahme zu den anhaltenden Verzögerungen. Der O-Ton: Der Börsenhandel mit Krypto-Assets werfe zusätzliche regulatorische Probleme auf, für die eine zufriedenstellende Lösung noch aussteht. Im Zentrum der behördlichen Bedenken steht der Customer Protection Rule der SEC.
Diese Kundenschutzregel dient der Absicherung von Investoren:
Zweck der Kundenschutzregel ist es, Kundenwertpapiere und -fonds im Besitz eines Brokerhändlers zu schützen, Anlegerverluste oder -schäden im Falle eines Konkurses eines Brokerhändlers zu verhindern und die Fähigkeit der Behörden zur Überwachung und Verhinderung unlauterer Geschäftspraktiken zu verbessern. Vereinfacht ausgedrückt, verlangt die Kundenschutzregel von Broker-Dealern, dass sie Kundenvermögen schützen und Kundenvermögen von den Vermögenswerten des Unternehmens trennen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Wertpapiere und Barmittel der Kunden im Falle des Konkurses des Broker-Dealers an sie zurückgegeben werden können.
SEC attestiert Krypto-Assets einen unzureichenden Kundenschutz
Die SEC sieht im Hinblick auf Krypto-Assets Schwierigkeiten, die Customer Protection Rule umzusetzen. Hierbei geht es vor allem um Fragen der sicheren Verwahrung. Die Verfasser des Berichtes merken zum einen an, dass Bitcoin-Börsen wiederholt zur Zielscheibe von Hacks und Diebstählen wurden. SEC und FINRA sehen sich jedoch auch mit weiteren Bedenken konfrontiert.



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Manche betreffen die digitale Verfasstheit von Krypto-Assets. Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Behörden nicht zwischen der Form von Wertpapieren unterscheiden. Für digitale Assets gelten somit die selben regulatorischen Standards wie für diejenigen in Papierform. Daraus ergeben sich jedoch Schwierigkeiten. Der eindeutige Besitz von digitalen Assets könnte laut der SEC nur schwierig nachgewiesen werden. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Kopien eines Private Keys im Umlauf sind. Auch bei der Buchführung attestiert die Stellungnahme für Krypto-Broker ähnliche Schwierigkeiten.
SEC und FINRA zeigen sich kooperativ
Neben den soeben umrissenen Problematiken geht die Stellungnahme noch auf eine Reihe weiterer Fragen ein. So werden auch solche Broker-Modelle diskutiert, die ohne eine Verwahrung der Assets auskommen.
Letztlich verzichten die Autoren des Berichtes darauf, einen klaren Zeitraum zu benennen, in dem mit Bewilligungen zu rechnen ist. Alles in allem signalisieren SEC und FINRA jedoch weiterhin Bereitschaft zum Gespräch: „Die besonderen Umstände, unter denen ein Broker-Dealer Digital Asset Securities in einer Weise verwahren könnte, von der die Mitarbeiter [von SEC und FINRA] glauben, dass sie der Kundenschutzrichtlinie entsprechen würden, werden weiterhin diskutiert, und die Mitarbeiter sind bereit, weiterhin mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die diese Geschäftssparte verfolgen.“
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