SEC Gericht begrenzt Befugnisse der US-Börsenaufsicht

Die SEC verliert vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Dieses Urteil beschränkt diese in zukünftigen Fällen bei der Findung von Strafgeldern gegen Krypto- und Blockchain-Firmen.

Stefan Schäfges
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das gebäude der us-börsenaufsicht SEC

Beitragsbild: Shutterstock

In einem Artikel vom 23. Juni des National Law Review wird von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs berichtet, die die Befugnisse der United States Securities and Exchange Commission (SEC) gegenüber Krypto-Firmen einschränkt. Der Hintergrund des Artikels ist das Urteil vom 22. Juni, in dem der Oberste Gerichtshof die Höhe der Geldstrafen gegen Krypto- und Blockchainfirmen begrenzt.

Durch den Obersten Gerichtshof der USA ist die Handlungsmacht der SEC im Hinblick auf die Höhe von Geldstrafen beschränkt. So entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Geldstrafen der SEC nicht die Gewinne aus den illegalen Handlungen der Angeklagten übersteigen dürfen. Die Verhandlung wurde durch den Fall Liu gegen die SEC ins Rollen gerbacht. Die Antragsteller, Charles Liu und Xin Wang, hatten von ausländischen Investoren eine Summe von fast 27 Millionen US-Dollar aufgetrieben. Hintergrund der Investmentrunde war der Bau einer Klinik zur Krebsbehandlung. So ist der Vorwurf der SEC gegenüber Liu und Wang die Veruntreuung von Investorengeldern. In diesem Zuge erhob die SEC eine Zivilklage und forderte von den Angeklagten die Herausgabe der gesamten Gelder. Die Angeklagten argumentierten hierzu, dass bei der Forderung nach Herausgabe der gesamten Investorengelder ihre legitimen Geschäftsausgaben nicht berücksichtig werden. 

Hier sei es nun, so heißt es im Dokument weiter, an der SEC, das eigene Vorgehen auch in Bezug auf Auszahlung Geschädigter zu überdenken:

Nach der Liu-Entscheidung wird die SEC zu prüfen haben, ob es sinnvoll ist, die Ausschüttung über den etablierten [….] „Fair Fund“-Prozess anzustreben, um Geld an die Investoren zurückzugeben, oder andere, weniger kostspielige Wege dafür zu finden. Sie kann sich auch auf die Bereitschaft der SEC auswirken, in einigen Fällen überhaupt eine Entlastung in Form einer Ausschüttung anzustreben, insbesondere dann, wenn sie der Ansicht ist, dass eine solche Rückgabe nicht durchführbar wäre, sei es wegen der damit verbundenen Verwaltungskosten oder aus anderen praktischen Gründen, wie z.B. der Schwierigkeit, die konkret geschädigten Investoren zu identifizieren. Infolgedessen kann sich die SEC bei der Ausübung ihrer Durchsetzungsbefugnisse in stärkerem Maße auf zivilrechtliche Geldstrafen stützen.

Der Sinn besteht zudem darin, derartige Strafen zum Wohle der Opfer zu verhängen und nicht als strafrechtlichen Schadenersatz zu sehen.

SEC vs. Krypto-Firmen

Die SEC ist für ihr hartes Vorgehen gegen Krypto- und Blockchainfirmen bekannt. BTC-ECHO hatte bereits im Mai über den Kampf gegen einen Multi-Millionen-ICO berichtet. Hierbei ging es um das Initial Coin Offering (ICO) des kalifornischen Projekt BitClave. BitClave wollte seinen Nutzern die Möglichkeit geben, ihre persönlichen Daten zu monetarisieren. Hierfür hat BitClave bereits im Jahr 2017 über den eigenen CAT-Token eine Summe von mehr als 25 Millionen US-Dollar eingesammelt. Die SEC stufte den Verkauf der Token als nicht registrierten Wertpapierhandel ein und forderte neben der Rückzahlung der Investorengelder plus entsprechender Zinsen ein Strafgeld von 400.000 US-Dollar. 

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