Regulierungs-ECHO KW 44: Mahnende Worte aus Deutschland, bullishe Signale aus Thailand


Während in Südkorea grünes Licht für die Zusammenarbeit von Banken und Bitcoin-Börsen gegeben wurde, diskutieren die Behörden in Indien über ein generelles Verbot von Kryptowährungen. Sowohl aus Thailand als auch von der BaFin hört man mahnende Worte in Bezug auf ICOs. In Großbritannien befürchten Experten indes einen Exodus von Krypto-Unternehmen, falls die rigorosen Regulierungsbestrebungen einiger Parlamentarier in Gesetzesform gegossen werden. Das Regulierungs-ECHO der Kalenderwoche 44.
Indien
Indien
In Indien könnte es für Bitcoin & Co. langsam eng werden. Zwar ist die Regierung aktiv an der Förderung der Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien beteiligt; Kryptowährungen gegenüber hat sich der Ton jedoch zunehmend verschärft. Jüngst aufsprießende Bitcoin-Geldautomaten wurden im Keim erstickt.
Jetzt droht den digitalen Währungen sogar ein generelles Verbot. Dies fordert ein Beratungskomitee laut einer Pressemitteilung des indischen Finanzministeriums vom 30. Oktober. So heißt es dort unter anderem, dass man einen „geeigneten Rechtsrahmen für das Verbot der Verwendung privater Kryptowährungen“ sowie für die „Förderung der Verwendung von Distributed-Ledger-Technologie“ schaffen müsse. Düstere Aussichten für Bitcoin und seine Epigonen.
Japan
In Japan darf der Krypto-Markt sich künftig selbst regulieren. In Bezug auf Stable Coins hat der Chef der japanischen Finanzregulierung am 29. Oktober gegenüber Bitcoin.com betont, dass diese nicht als virtuelle Währungen definiert werden.
„Grundsätzlich fallen Stable Coins, die an gesetzliche Währungen gebunden sind, nicht in die Kategorie der ‚virtuellen Währungen‘ nach dem Zahlungsdienstegesetz“,
so die FSA gegenüber Bitcoin.com. Ferner seien Herausgeber von Stable Coins zur Registrierung bei der Finanzaufsichtsbehörde gezwungen:



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„Im Allgemeinen müssen sich Unternehmen als ‚Emittent von Prepaid-Zahlungsmitteln‘ oder ‚Geldtransferdienstleister‘ auf der Grundlage des Zahlungsdienstegesetzes registrieren, wenn [sie als] virtuelle Devisenmaklerhändler Stable Coins traden.“
Anders als die vermeintlich instabile Konkurrenz sind Stable Coins nach derzeitiger Gesetzeslage nicht von der Konsumsteuer befreit.
China
Sogar die in weiten Teilen harsche und bisweilen ambivalente Haltung der chinesischen Regulierer könnte sich auflockern. Zumindest lässt ein Schiedsgerichtsurteil vom 25. Oktober erkennen, dass Bitcoin & Co. bereits Eigentumsattribute zugesprochen werden. Damit fallen Kryptowährungen unter das bestehende Eigentum- und Vertragsrecht – zumindest wenn man der Argumentation des Schiedsgerichts folgt. Ob die Regulatoren sich an diesem Urteil orientieren, bleibt offen.
Südkorea
Südkorea arbeitet weiter an seinem Ruf, eine krypto-freundliche Nation zu sein. Jüngstes Beispiel für die tolerante Haltung der koreanischen Finanzregulierer ist eine vor Kurzem genehmigte Kooperation zwischen Bitcoin-Börsen und Banken. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung von Know-Your-Customer- und Anti-Geldwäsche-Richtlinien, sagt Choi Jong-Ku, der Vorsitzende der südkoreanischen Finanzaufsicht:
„Es gibt keine Probleme bei Banken, die virtuelle Bankkonten für den Umtausch von Kryptowährungen anbieten. Wenn die Digital-Asset-Trading-Plattformen über KYC- und AML-Systeme verfügen, ist die Ausgabe virtueller Bankkonten an Börsen kein Problem.“
Thailand
Die thailändische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hat eine Warnung vor ICOs ausgesprochen. Konkret geht es um neun Projekte, denen die Kommission betrügerische Absichten unterstellt. So berichtete die Bangkok Post am 27. Oktober, dass die Behörde unter anderem OneCoin, TUC Coin und Every Coin als Projekte nennt, die einem Pyramiden-Schema gleichen.
„Es gibt Opportunisten, die Einzelpersonen davon überzeugen, in digitale Vermögenswerte zu investieren, indem sie Anlageerträge aus digitalen Token sichern, die wie Pyramidenschemata aufgebaut sind,“
so die SEC gegenüber der Bangkok Post.
Deutschland
Auch der Chef der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat diese Woche zu dem Thema ICO Stellung bezogen. Wie nicht anders zu erwarten war, warnte Chefregulierer Felix Hufeld vor dem Finanzierungsvehikel. Im Handelsblatt riet er Investorinnen und Investoren dazu, „die Finger von solchen Dingen zu lassen.“
Hufeld betonte, dass die Aufsichtsbehörden den Markt intensiv diskutieren und die „Möglichkeit einer angemessenen Weiterentwicklung von Finanzregulierung“ prüften. Angesichts des vor Kurzem erfolgten Urteils des Berliner Kammergerichts, dass der BaFin mit der Bitcoin-Einstufung eine Überschreitung ihrer Befugnisse vorwarf, sagte Hufeld:
„Natürlich nehmen wir das Urteil mit Respekt zur Kenntnis. Eine ganz andere Frage ist aber, ob die Einstufung von Bitcoin als Rechnungseinheiten im Sinne des KWG als finanzregulatorische, das heißt verwaltungsrechtliche Anforderung geboten ist. An dieser Anforderung halten wir ganz entschieden fest.“
Die BaFin nehme das Urteil zum Anlass, den Prozess einer international koordinierten Regulierung von Kryptowährungen weiter voranzutreiben.
Großbritannien
Britische FinTech-Experten sprachen ebenfalls Warnungen aus. Diese bezogen sich allerdings nicht etwa auf ICOs. Stattdessen warnte der Chef der britischen Business Federation Authority BBFA im Telegraph vor zu strengen Regulierungsmaßnahmen. Diese könnte dazu führen, dass Bitcoin-Börsen das Land verlassen und damit Großbritanniens Positionierung als FinTech-Standort beschädigen.
Anlass für die mahnenden Worte war die Forderung einiger Parlamentarier, dass die Regulierungsbehörden verschärft gegen illegale Aktivitäten im Bereich von Bitcoin & Co. vorzugehen habe.
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