PayPal: Fluch oder Segen? PayPal und die Bitcoin-Integration: Ein Steuer-Albtraum

PayPal integriert Bitcoin (BTC) auf seiner Plattform. Für die Akzeptanz der Kryptowährung ist das ein Quantensprung. Doch Steuerexperten schlagen Alarm: Die aktuelle handhabe führt unweigerlich zu Chaos in der Steuererklärung.

David Scheider
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Ein Krypto-Holder versucht sich an einer Steuererklärung

Beitragsbild: Shutterstock

Wer Bitcoin gewinnbringend verkauft hat, der dürfte bereits mit dem Thema Besteuerung von Kryptowährungen in Berührung gekommen sein. Auch aufmerksame Leser von BTC-ECHO wissen: Die steuerlichen Regelungen zu BTC und Co. sind intuitiv nicht ganz leicht zu begreifen. Oder wie es Werner Hoffmann, seines Zeichens Geschäftsführer der Steuerexperten von Pekuna gegenüber BTC-ECHO, ausdrückt:

Die Versteuerung von Bitcoin ist kompliziert – es gibt kaum rechtliche Grundlagen.

Werner Hoffmann

Eine simple Formel gibt es indes. Nach Paragraph 23 Einkommensteuergesetz (EStG) fällt der Verkauf von Wirtschaftsgütern unter die sogenannten „Privaten Veräußerungsgeschäfte“. Und wie die steuerlich behandelt werden, definiert der Gesetzgeber recht eindeutig. Wer Bitcoin unter einem Jahr hält, zahlt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer. Es sei denn, der Gewinn unterschreitet die Freigrenze von 600 Euro (EUR). Was in der Theorie nach einer konkreten Regelung klingt, stellt Trader in der Praxis mitunter vor große Aufgaben.

Die PayPal-Integration von Bitcoin und ihre steuerlichen Implikationen

Denn im Prinzip muss jeder Kauf, Verkauf und Tausch sauber notiert werden um so den Netto-Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Handelt der Trader in diesem Zeitraum zudem zwischen verschiednen Coins oder gibt diese gar für Waren und Dienstleistungen aus, steigt die Komplexität des resultierenden Steuerberichts abermals.

Letzteres dürfte indes immer mehr an Bedeutung gewinnen. Denn wie wir bereits ausführlicher berichtet hatten, integriert der Zahlungsdienstleister PayPal den Kauf, Verkauf von und die Bezahlung mit Bitcoin (BTC) sowie einigen Altcoins in seinem Ökosystem. US-Nutzer können somit ab sofort BTC im täglichen Gebrauch nutzen.

Was für die Verbreitung von Kryptowährungen sicher eine der bullishsten News des Jahres ist, ist aus Sicht von Steuerexperte Hoffmann ein weiterer Baustein einer sich verfestigenden Mauer bürokratischen Aufwands für alle steuertreuen Bitcoin-Jünger.

PayPal ist für die Krypto-Szene wirklich positiv. 300 Millionen Nutzer sind von heute auf morgen an Bord. Die neuen Nutzer haben aber das steuerliche Bewusstsein noch gar nicht. Gerade Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren, werden da massive Probleme bekommen, da die Anzahl der Transaktionen massiv zunehmen wird. Aber auch der Kauf von Waren und Dienstleistungen mittels Bitcoin ist ein steuerlicher Vorgang.

Werner Hoffmann von Pekuna.

Im Zweifel Excel

Eine automatisierte Lösung für die saubere Notation von Kauf- Verkauf- und Tauschgeschäften gibt es derzeit nicht. An der fast schon sprichwörtlichen Excel-Tabelle mit allen Trades führt derzeit also kaum ein Weg vorbei. Entscheidend, so Hoffman, sei immer noch der Einzelfall. Wer saubere, rechtlich fundierte Steuergutachten einreichen will, sollte also auf einen der wenigen Krypto-Steuerexperten wie Blockpit, Cointracking oder Pekuna setzen.

Wenn du eine Aktien-Transaktion machst, hast du eine Bank dazwischen, die verpflichtet ist, dir die steuerlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Für das Krypto-Äquivalent gibt es so etwas nicht,

so Hoffmann.

Automatische Aufzeichnungen sowie Reportings durch die Exchanges sind derzeit hierzulande aktuell nicht gangbar. Wäre etwa Bitcoin.de verpflichtet, automatisch Meldung an die Finanzämter zu machen, es wäre das Aus für hiesige Börsen. Denn dann würden die Kunden auf ausländische Konkurrenz wie Kraken oder Binance ausweichen.

Dass Bitcoin Hodler sich mit der Thematik auseinandersetzen, ist jedoch unabdingbar. Schließlich reicht der Arm des Finanzamtes bis zu zehn Jahre in die Zeit zurück. Wer sich heute in Sicherheit wiegt und Veräußerungsgewinne unterschlägt, der könnte in Zukunft Probleme bekommen. Zumal die Transparenz der Bitcoin Blockchain nachträgliche Aufarbeitungen problemlos möglich macht. Ohnehin sei die steuerliche Klassifizierung von BTC und Co. hierzulande recht wohlwollend ausgestaltet. Wer seine Bestände länger als ein Jahr hält, kann Gewinne sogar steuerfrei mitnehmen.

Ist die Steuer Lizenz zum Hodln?

Eine „Lizenz zum Hodln“ habe der Gesetzgeber allerdings nicht bewusst geschaffen. Vielmehr ist § 23 (EStG) ein Relikt aus Tagen, an denen das Sammeln von Briefmarken ein verbreitetes Hobby war.

Die steuerlichen Gesetze, die Bitcoin betroffen hat der Gesetzgeber vor allem für Sammler geschaffen. Diese Jahresfrist für Steuerfreiheit war vor allem relevant für Sammlerstücke wie Oldtimer oder Briefmarken. Und genau das ist das Problem: § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) Private Veräußerungsgeschäfte war nie auf große Volumina ausgelegt. Im Formblatt für die Einkommensteuer sind vier Zeilen dafür vorgesehene – das reicht selbst bei Gelegenheitstradern hinten und vorne nicht.

Und genau hier sollte der Gesetzgeber nachbessern. Bisher gibt es lediglich eine Handvoll Gerichtsurteile zu Bitcoin und Steuern und außer dem Finanzministerium Hamburg hat keine Behörde einheitliche Anweisungen herausgegeben, wie die Steuerpflichtige Person im Hinblick auf diese Thematik vorzugehen hat.

Wer dem Stress eines Steuerberichts entgehen will, der sollte also einfach Hodln.

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