Österreich zieht den Bitcoin-Hebel: Das Regulierungs-ECHO


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Österreich schränkt den Handel mit Differenzkontrakten ein, der Bundesbank-Chef äußert sich zu Bitcoin & Co. Darüber hinaus erfahrt ihr, warum Kleinanleger von den meisten Security Token Offerings ausgeschlossen sind: im Regulierungs-ECHO.
Während der Bitcoin-Kurs in der vergangenen Woche wieder Achterbahn gefahren ist, hat sich in Sachen Regulierung der eine oder andere Schritt getan. Ganz nach dem Motto: langsam, aber stetig.
Österreich schränkt den Handel mit Differenzkontrakten ein



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Österreich schränkt das Geschäft mit sogenannten CFDs (Contract for Differences bzw. Differenzkontrakte) stark ein. Darüber hinaus führt das Land ein Verbot für binäre Optionen ein. Was in Deutschland bereits seit vergangenem Jahr gilt, wird somit auch im Nachbarland Realität. Inwiefern diese Einschränkungen auch Kryptowährungen betreffen und wie hoch die Eigeneinlage für Privatanleger sein muss, steht hier.
Bitcoin ist kein Geld: Bundesbank-Chef zu Kryptowährungen
Ein bisschen mehr Inhalt hätte man sich vielleicht erhofft, wenn sich der Chef der deutschen Bundesbank über Bitcoin & Co. äußert. Bei einer Rede präsentierte Dr. Jens Weidmann altbekannte Vorurteile gegenüber Krytpowährungen, versäumte es dabei jedoch diese näher zu erläutern. Dennoch: Die Blockchain-Technologie an sich sei in einigen Anwendungsfällen interessant. Andererseits müsse man dabei stets aufpassen, einige Risiken blieben bei der Anwendung der Technologie dennoch bestehen. Außerdem habe man bereits an einer eigenen Blockchain-Lösung gebastelt. Reibungslos funktioniert hat das allerdings noch nicht.
Zweiter Satoshi Nakamoto registriert Bitcoin Copyright
Auch wenn es hanebüchen erscheinen mag, einen Versuch scheint es wert zu sein. Ein Copyright auf ein anonymes White Paper eines dezentralen elektronischen Geldsystem zu stellen, scheint momentan en vogue zu sein. So berichteten wir vergangene Woche über einen erneuten Copyright-Antrag auf das Bitcoin White Paper. Ob der Antrag Erfolg haben wird, bleibt indes fraglich.
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Bitcoin steuerfrei? Das muss man beim Trading beachten
Auch wenn das vergangene Jahr in Sachen Kursverlauf eher durchwachsen gewesen ist, war es einigen Tradern möglich, Gewinne einzustreichen. Bleibt bloß bei der alljährlichen Steuererklärung die zwingende Frage: Muss ich meine Trades angeben? Und wenn ja, was muss ich für meine Gewinne bezahlen? Die Antworten stehen glücklicherweise hier.
(Crowd-)Funding exklusiv: Warum Kleinanleger von den meisten Security Token Offerings ausgeschlossen werden
Auch wenn Security Token Offerings a.k.a. STOs als der neue Hit am Investorenhimmel gelten, ist der ICO-Nachfolger nicht allen Investoren offen. Gerade Privatanleger blicken dabei allzu oft in die Röhre. Denn bei den Angeboten handelt es sich mitunter um exklusive und limitierte Angebote.
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