Österreich: Einschränkung bei CFDs betrifft auch Bitcoin & Co.


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In einer Pressemitteilung informiert die Finanzmarktaufsicht Österreich darüber, dass sie ein Verbot des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger einführt. Ferner schränkt sie den Vertrieb von Differenzkontrakten an diese massiv ein.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen („Binary Options“) an Privatkunden untersagt sowie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanziellen Differenzgeschäften („Contracts for Differences, CFDs) an Privatkunden massiv eingeschränkt. Betroffen sind davon auch Bitcoin & Co.
Die Behörde will damit laut Pressemitteilung sicherstellen, dass die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) seit 2. Juli 2017 (binäre Optionen) sowie 1. August 2018 (CFD) europaweit verhängten, zeitlich aber befristete diesbezügliche Maßnahmen in Österreich weiterhin nahtlos anzuwenden sind.
Österreich führt Hebelbegrenzungen bei CFDs für Bitcoin & Co. ein
Die Beschränkungen im Vertrieb von Differenzkontrakten (CFDs) betreffen Hebelbegrenzungen, eine Sicherheitsleistung in Verbindung mit einem Glattstellungsschutz, einen Negativsaldoschutz und das Verbot von Anreizprogrammen. Zusätzlich müssen Werbe- und Verkaufsmaterialien zu CFDs verständliche und deutliche Risikowarnungen enthalten. So der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller:
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten. Die Anwendung dieser neuen rechtlichen Möglichkeiten hat sich bereits unter dem ESMA-Regime bewährt, wir führen den Schutz der Kleinanleger nun auf nationaler Ebene weiter.
Die diesbezügliche „FMA-Produktinterventionsverordnung“ (FMA-PIV), die diese Maßnahmen zum Schutz der Privatanleger im Detail regelt, trat am 15. Mai in Kraft und ist auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.
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Anbieter von CFDs für Bitcoin & Co. müssen laut Verordnung eine Sicherheitseinlage in Höhe von 50 Prozent gewährleisten.
In Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits im vergangenen November ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Über binäre Optionen & Differenzkontrakte
Binäre (auch: digitale) Optionen sind Termingeschäfte, bei denen Wetten auf den Kurs, Preis oder den Wert eines Basiswerts abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine kurzfristige Anlageform mit Barausgleich, die bereits nach wenigen Minuten auslaufen können. Die Derivate sind darüber hinaus einfach zu handeln und erfreuten sich in den vergangenen Jahren einer wachsender Beliebtheit. Binäre Optionen gelten als hochriskante Anlagen.
Ein Differenzkontrakt ist demgegenüber eine Form eines „Total Return Swaps“. Hierbei vereinbaren zwei Parteien den Austausch eines Basiswerts gegen Zinszahlungen während der Laufzeit. Damit stellte er die Kursentwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes dar.