Gastbeitrag Tokenisierung, Digitale Identitäten und “Selective Privacy”

Im Gastbeitrag erläutern Gilbert Fridgen, Reilly Smethurst und Johannes Sedlmeier, welche Möglichkeiten die Tokenisierung für Investoren bietet.

Gilbert Fridgen
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Tokenisierung

Beitragsbild: Shutterstock

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Tokenisierung bietet neue Möglichkeiten für Investoren

Unternehmen, Institutionen und Bürger können über das Internet bequem Informationen austauschen, ohne dabei notwendigerweise auf Intermediäre angewiesen zu sein. Die Übertragung von Eigentumsrechten an knappen Ressourcen, wie beispielsweise Geld, über das Internet war jedoch lange Zeit nur unter Einbeziehung von Intermediären möglich – beispielsweise mithilfe von Banken oder anderen Finanzdienstleistern. Seit der Erfindung von Bitcoin hat nun jeder die Möglichkeit, „fungible“ Token in Form von Einheiten der Kryptowährung auch ohne Beteiligung eines Intermediäres auszutauschen. “Fungibilität” bedeutet dabei, dass ein Bitcoin mit jedem anderen Bitcoin austauschbar ist (auch wenn dies einer genaueren Betrachtung nur teilweise standhält, da beispielsweise Bitcoin-Token eine Historie besitzen und somit ihr Wert durchaus von den bisherigen Transaktionen, an denen sie beteiligt waren, abhängen kann).

Andere Blockchains bzw. Distributed-Ledger-Plattformen wie etwa Ethereum ermöglichen die intermediärsfreie Übertragung von Eigentumsrechten an weiteren digitalen Vermögenswerten. Dies schließt auch sogenannte “nicht-fungible Token” (NFT) ein, die einzigartige Objekte repräsentieren. NFT ermöglichen beispielsweise den Handel mit elektronischen (Tweets, digitale Kunstwerke, Musik) oder nicht-elektronischen (bspw. Immobilien, Kunstwerte, antike Möbel, Oldtimer, historische Instrumente, seltene Bücher, Sammlerstücke, Marken, Maschinen oder Modeartikel in limitierter Auflage) Objekten. NFT bieten damit neue Möglichkeiten für die Vermarktung dieser “alternativen Assets”.

Über “Fractional Ownership”, also das anteilige Eigentum an NFT, können Portfolios diversifiziert und die Liquidität in bislang illiquiden Märkten wie etwa dem Kunstmarkt deutlich erhöht werden. NFT-basierte Eigentumsrechte können durch die Vermietung oder Ausleihe von tokenisierten Objekten auch zur Erwirtschaftung von Renditen genutzt werden. Dies schließt Anlageformen mit einem langfristigen Fokus auf Wertschöpfung sowie Strukturen zur Vergütung von F&E und Innovation ein, sodass NFT auch Treiber einer nachhaltigen Entwicklung darstellen können. Insgesamt entstehen mittels fungiblen Token und NFT handelbare, digitale Eigentumsrechte für eine Vielzahl von alternativen Vermögenswerten; dieses Konzept wird als “Tokenisierung” oder “Token Economy” bezeichnet.

Anforderungen der Tokenisierung

Mit den erheblichen Potenzialen von Token geht auch eine Reihe von Herausforderungen einher. Beispielsweise legen Investoren in alternative Vermögenswerte in der Regel großen Wert auf ihre Privatsphäre. Andererseits müssen ihre Transaktionen auch der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union sowie der MiCa-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets folgen. Da öffentliche Blockchains schwer zu regulieren sind, haben die Regulierungsbehörden bisher speziell Unternehmen ins Visier genommen, die als Vermittler auftreten, um ihren Kunden den Zugang zu Token-Diensten zu erleichtern. Diese Plattformen organisieren häufig die Erstellung und den Handel von NFT oder entsprechender Indizes. Sie werden daher durch Behörden für die Einhaltung von Vorschriften verantwortlich gemacht, etwa das Identitätsmanagement von Anlegern durch die Durchführung von Know-Your-Customer-Prozessen (KYC) oder die Verwahrung von NFT sowie die Sicherstellung deren Echtheit.

Die “Brücke” zwischen Blockchain und Realwelt wird daher derzeit von Drittanbietern durchgeführt, die dabei gezielt Lock-in-Effekte herbeiführen. Dies kann den Grad an Interoperabilität reduzieren und somit erhöhte Transaktionskosten zur Folge haben, wodurch die im Rahmen der Tokenisierung erhofften Kostenreduktionen und Netzwerkeffekte und somit auch das wirtschaftliche Potenzial sinken. In jedem Fall entsteht zudem ein Spannungsverhältnis zwischen den Anforderungen von Regulierungsbehörden einerseits und den Datenschutzbedürfnissen der Nutzer andererseits. Damit eine NFT-Plattform nachhaltig erfolgreich sein kann, muss sie ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Datenschutz gewährleisten: Die gilt für überprüfbare Verbindungen zwischen NFT-basierten Eigentumsrechten und den dazugehörigen Vermögenswerten, die eindeutige Identifizierbarkeit von Marktteilnehmern sowie den Austausch von Dokumenten, die für Investoren von Bedeutung sind, wie etwa Echtheits- und Herkunftszertifikate, Berechtigungsnachweise, Verträge oder Eigentumsurkunden.

Self-Sovereign Identity

Derzeit gibt es weltweit und insbesondere auch in Deutschland Bestrebungen, ein standardisiertes und zertifikatsbasiertes digitales Identitätsmanagement – auch bekannt als Self-Sovereign Identity – umzusetzen. Dieses soll digitale Nachweise aus dem öffentlichen und privaten Sektor in einer einzigen “Wallet”-App auf den Endgeräten der Nutzer speichern und damit ein höheres Maß sowohl an Effizienz und Sicherheit als auch an Datenschutz ermöglichen. In Deutschland erproben aktuell die großen Konsortien ID-Ideal, IDunion und ONCE in Schaufensterprojekten solche digitalen Identitäten. Weitere Pilotprojekte, in denen etwa ein digitaler Personalausweis und Impfpässe in der digitalen Wallet erprobt werden, treibt derzeit das Bundeskanzleramt voran. Die digitalen Zertifikate, sogenannte Verifiable Credentials (VCs), erweisen sich dabei auch als ein guter technischer Weg, ein Ziel zu erreichen, welches man mit dem Begriff “Selective Privacy” umschreiben könnte: Es ist möglich, nur Teile solcher VCs vorzuzeigen, sodass Datensparsamkeit oder sogar Anonymität gewährleistet wird, aber dennoch spezifische Eigenschaften überprüfbar sind, wie etwa Volljährigkeit oder ausgestellte Berechtigungen.

Ein wesentlicher Bestandteil vieler Implementierungen von VCs sind sogenannte Zero-Knowledge Proofs (ZKPs) – kryptografische Verfahren, mit deren Hilfe eine beweisende Partei private Daten besitzt (in diesem Fall die digitale Signatur der ausstellenden Partei auf dem VC) und einer anderen, verifizierenden Partei eine bestimmte Tatsache über diese Daten nachweisen kann (etwa “das VC ist von der Bundesdruckerei signiert und das eingetragene Geburtsdatum liegt mindestens 18 Jahre in der Vergangenheit”), ohne zusätzliche Informationen preiszugeben. Die Verifizierung solcher Aussagen auf einer Blockchain in Smart Contracts könnte damit auch in Verbindung mit der Tokenisierung einen großen Mehrwert bieten, besonders, weil das Prüfen und Speichern personenbezogener Daten auf Blockchains aus Datenschutzgründen stets besonders problematisch ist: ein Ansatz für Tokenisierung mit “Selective Privacy”.

Neben der Verwendung in VCs zum Nachweis, dass bestimmte Attribute von einer vertrauenswürdigen Partei signiert wurden, ohne beispielsweise die stark korrelierende digitale Signatur selbst (die einer global eindeutigen ID entspricht) vorzeigen zu müssen, werden ZKPs oft in kryptografischen Protokollen verwendet, um korrektes Verhalten zu erzwingen, obwohl eine Berechnung und die damit verbundenen sensitiven Daten nicht vorgezeigt werden. Zudem ist die Verifizierung dieser Beweise nur mit sehr geringem Rechenaufwand verbunden, selbst wenn die zugrundeliegende Berechnung sehr komplex war. Durch diese Eigenschaften können ZKPs sowohl Skalierbarkeits- als auch Datenschutzprobleme, die im Zusammenhang der replizierten Verarbeitung und Prüfung von Daten in Blockchains entstehen, adressieren und werden bereits für die Privacy-Kryptowährung Z-Cash sowie in zahlreichen innovativen Blockchain-Projekten auf Ethereum genutzt.

ZKPs könnten beispielsweise auch verwendet werden, um nachzuweisen, dass der Erwerb von Token bereits im Rahmen der Transaktion versteuert wurde oder dass dafür in einer bilateralen Interaktion mit dem Finanzamt eine Bestätigung in Form eines VCs ausgegeben wurde, ohne dabei personenbezogene Daten auf der Blockchain verarbeiten zu müssen.

Mit VC-basiertem digitalen Identitätsmanagement für Nutzer und “Selective Privacy” durch ZKP besteht also die Möglichkeit, eine einheitliche und interoperable Authentifizierung von Benutzern für die Autorisierung deren Transaktionen sowie gegebenenfalls darauf aufbauend weiterer Prozesse auf einer Blockchain unter Berücksichtigung von Datenschutz und regulatorischen Anforderungen umzusetzen. “Selective Privacy”, ermöglicht durch VCs und ZKPs, stellt somit einen vielversprechenden, dezentralen Ansatz zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen dar, wirft aber auch viele Fragestellungen hinsichtlich sinnvoller Standards und Architekturdesigns, Sicherheit, Performanz sowie rechtlicher Aspekte auf. Auch kollektive Entscheidungen über tokenisierte Objekte unter Wahrung der Privatsphäre der Besitzer bieten interessante Möglichkeiten, etwa bei der Entscheidung von Investoren, ein tokenisiertes Kunstwerk an eine Ausstellung auszuleihen.

Basierend auf VCs in Verbindung mit ZKPs können beispielsweise auch Nachweise der Wahlberechtigung und das Erkennen einer mehrfachen Stimmabgabe erfolgen, ohne die Identität der Stimmberechtigten offenzulegen. Eine weitere wichtige Frage stellt sich bezüglich der Sicherstellung exklusiver Eigentumsrechte für physische oder digitale Objekte, also das Verhindern der mehrfachen Tokenisierung in unabhängigen Ökosystemen. Insgesamt erfordert die datenschutzfreundliche und regulatorisch konforme Umsetzung von Marktplätzen für Token ohne Lock-In-Effekte interdisziplinäre Forschung über wirtschaftliche, regulatorische und technische Aspekte der Tokenisierung.

Tokenisierung verspricht auch in anderen Bereichen Innovationen

Viele der in Verbindung mit Tokenisierung angesprochenen Potenziale und Herausforderungen – wie etwa Programmierbarkeit, Effizienz, Datenschutzbedürfnisse der Nutzer sowie Transparenzanforderungen des Regulators – und die entsprechenden Regulierungen (GDPR, AML & CFT, MiCA, MiFIDII, PDS2, ESG, etc.) spielen auch für den “Digitalen Euro”, der möglicherweise auf Basis von Blockchain-Technologie umgesetzt werden wird, eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ergab etwa eine kürzlich von der EZB durchgeführte Umfrage einen starken Wunsch der Öffentlichkeit nach Privatsphäre bei Bezahlungen mit dem digitalen Euro.

Daher könnten im Rahmen der Tokenisierung gewonnene Erfahrungen im Zusammenhang mit “Selective Privacy” in einer späteren Phase auch die Entwicklung eines digitalen Euros unterstützen. Auf der anderen Seite wurde die Möglichkeit für die Übertragung von Eigentum in den entstehenden Ökosystemen für digitale Identitäten bislang kaum berücksichtigt. Eine universelle Wallet-App, die sowohl portable, verifizierbare Identitätsnachweise (VCs) als auch finanzielle Vermögenswerte (Kryptowährungen, NFT und sogar den digitalen Euro) speichern kann, könnte die digitale Transformation in vielen Bereichen maßgeblich vorantreiben. Neue Mechanismen für verifizierbare und private kollektive Entscheidungsfindung von Investoren in NFT könnten zudem auch einen bedeutenden Schritt hin zu digitalen Wahlen darstellen.

Über

Prof. Dr. Gilbert Fridgen ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH.

Der Autor bedankt sich bei Johannes Sedlmeir (Universität Bayreuth) und Reilly Smethurst (Universität Luxembourg) für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Artikels.

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