Krypto-Nachlass Bitcoin sicher vererben – so geht’s

Wenn Bitcoin-Investoren keinen Nachlassplan erstellen, droht den Erben ein
Totalverlust. So stellst du sicher, dass deine Bitcoins im Fall der Fälle nicht verlorengehen.

Marc Steiner
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Künstlicher Totenkopf mit Bitcoin-Münze zwischen den Kiefern

Ein Gastbeitrag des Bitcoin-Experten und Buchautors Marc Steiner.

Hal Finney ist in Bitcoin-Kreisen eine Legende. Der US-Amerikaner hat den Code der Kryptowährung mitentwickelt, zudem war er der Empfänger der ersten Bitcoin-Transaktion überhaupt. Als bei Finney 2009 die Nervenkrankheit ALS diagnostiziert wurde, sah er sich zu einer weiteren Pionierleistung gezwungen: Er musste sein Bitcoin-Erbe regeln. Ein Thema, das zuvor nur von „akademischem Interesse“ war, wurde äußerst real, schrieb er im März 2013 in einem berührenden Blogpost.

Jeder wünscht sich ein möglichst langes und gesundes Leben – leider ist es nicht jedem vergönnt. Selbst bei bester Gesundheit ist man zu keiner Zeit gefeit vor einem Unfall mit schwerwiegenden, im schlimmsten Fall tödlichen Folgen. Gerade Bitcoin-Investoren müssen für solche Fälle vorsorgen, wenn sie ihren Nachkommen den Schmerz des Verlustes nicht auch noch mit finanziellen Einbußen verschlimmern wollen. Dass Bitcoin diesbezüglich eine Sonderstellung genießt, hat einen Grund: BTC zu vererben
ist schwieriger, als es bei anderen Vermögenswerten der Fall ist. Das ist insofern nichts Neues, als es schließlich auch für Kauf, Verkauf und Aufbewahrung gilt.

Warum ein Nachlassplan für Bitcoin unerlässlich ist

Wertschriften, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Immobilien oder Safe-Inhalte werden im Todesfall „einfach“ auf die Erben überschrieben. Die involvierten Personen – Treuhänder, Bank- und Versicherungsangestellte, Testamentsvollstrecker – wissen, welche Assets
vorhanden sind und was zu tun ist. Dass dabei Vermögenswerte verloren gehen, ist heutzutage fast unmöglich.

Bei Krypto-Assets wie dem Bitcoin gilt das Motto „Be Your Own Bank“ auch dann, wenn man nicht mehr selber eingreifen kann. Die Fallstricke sind zahlreich. Klar ist, dass die Investments verloren gehen, wenn sie zu Lebzeiten verheimlicht werden. Dasselbe passiert auch, wenn die Zugangsinformationen nicht fein säuberlich notiert werden oder den Erben nicht zugänglich sind. Und selbst wenn sämtliche nötigen Informationen grundsätzlich vorhanden wären: Alle, die den Umgang mit Bitcoins nicht geübt sind, verstehen bei Begriffen wie Hot & Cold Wallets, Public & Private Keys oder Seed-Phrase nur Bahnhof. Und es ist ja nicht so, dass es in diesen Fällen eine „Satoshi-Hotline“ gäbe, die man anrufen kann. Die Erben sind auf sich gestellt.

In drei Schritten zum Bitcoin-Nachlassplan

Um Probleme zu vermeiden, gibt es für Investoren nur eines: Sie müssen einen wasserdichten und klar verständlichen Nachlassplan erstellen. Bevor es losgeht, noch ein wichtiger Hinweis: Ein Nachlassplan befreit einen nicht davon, ein Testament zu verfassen. Im Testament bestimmst du, wer was bekommt. Der Bitcoin-Nachlassplan stellt sicher, dass die Erben an die Assets gelangen.

Schritt 1: Strategie auswählen und technisch umsetzen

Dieser Schritt erfordert eine lange Vorbereitungszeit, da unzählige Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Mit sich kurz informieren ist es nicht getan; dazu gibt es schlicht zu viele Details, die es zu beachten gilt. Zum Beispiel, dass sich der Aufpreis für eine IndustrialGrade-SD-Karte lohnt. Sie ist zwar etwas teuer als herkömmliche SD-Karten, dafür aber viel sicherer. Oder dass du nicht Bleistift oder Tinte und herkömmliches Papier nutzt, sondern einen dokumentenechten Kugelschreiber und Spezialpapier. Wichtig ist, dass du jederzeit den technischen Wissensstand deiner Erben vor Augen hast. Schließlich sind sie es, die an die Assets herankommen müssen.

Schritt 2: Zugangsinformationen sicher verwahren

Wie die Zugangsinformationen verwahrt werden, hängt von der gewählten Strategie ab. Papier muss anders geschützt werden als eine SD-Karte oder ein Offline-Computer. Was es immer zu beachten gilt, sind Ereignisse mit desaströsen Folgen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbrüche. Von „kreativen Verstecken“ wie dem Einnähen in eine Matratze rate ich übrigens ab. Falls die Erben nicht informiert sind – oder es wieder vergessen haben –, landet das Bitcoin-Vermögen auf dem Trödel oder der Müllhalde. Letzteres ist einem britischen Informatiker tatsächlich passiert – und seine 7.500 Bitcoin sind futsch. Wer auf Nummer sicher gehen will, verwahrt die Informationen an zwei verschiedenen Orten.

Schritt 3: Dafür sorgen, dass die Erben informiert sind/werden

Wie und wann du deine Erben informierst, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Es kann zu Lebzeiten geschehen oder nach Ableben, durch einen Testamentsvollstrecker. Ob das ein Notar oder ein guter Freund machen soll, musst du entscheiden. Mittlerweile gibt es auch spannende digitale Lösungen wie finalmessage.io.

Zu beachten gilt die mentale Verfassung, in der sich die Empfänger der Botschaft befinden, wenn sie diese Botschaft erhalten. Fingerspitzengefühl kann nicht schaden. Mit dem Nachlasstool geht’s einfacher. Bei jedem dieser Schritte stehen verschiedene Lösungen zu Verfügung, in der Kombination sind es fast unendlich viele. Was auch nicht vergessen gehen darf: Wie du deine Bitcoins im Alltag verwahrst und wie du sie vererbst, ist nicht unabhängig, sondern geht Hand in Hand.
Die Komplexität des Themas hat mich dazu motiviert, meinen praktischen Ratgeber „Bitcoins verwahren und vererben“ (Amazon-Link) zu schreiben. Im Buch gebe ich nicht nur einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Verwahrung und Vererbung, sondern helfe dir, die für dich passende Lösung zu finden.

Der eingangs erwähnte Hal Finney hat sein Erbe übrigens, wie es nicht anders zu erwarten war, vorbildlich geregelt. Er hat die Schlüssel zu seinen Bitcoins auf einer Festplatte in einem Bankschließfach gelagert und seinen Erben die Zugangsdaten mitgeteilt. „Ich fühle mich wohl mit meinem Erbe“, schrieb er zum Schluss. Dasselbe sollte jeder Investor von sich behaupten können. Und zwar möglichst zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erbfrage rein theoretisch ist. Damit sie, wenn sie sich akut stellt, bereits beantwortet ist.

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