LuL.to: Bayern verkauft Kryptos im Wert von 12 Millionen Euro

Fast ein Jahr nach der Inhaftierung der Betreiber des illegalen Download-Portals „Lesen & Lauschen“ (LuL.to) veräußerten die bayerischen Ermittlungsbehörden Kryptowährungen im Wert von 12 Millionen Euro. Dies war der höchste Verkauf beschlagnahmter Digitalwährungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Lars Sobiraj
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Am 21. Juni 2017 wurde das illegale Download-Portal „Lesen und Lauschen“ (LuL.to) von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) vom Netz genommen. Alle aufgefundenen Güter der Betreiber hat man beschlagnahmt und zunächst drei Verdächtige in Untersuchungshaft genommen. Die Betreiber waren zudem für den Betrieb des illegalen Darknet-Shops Hansa Market verantwortlich. LuL.to war ein täuschend echt aussehender Online-Shop für Hörbücher und E-Books. Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen kommen nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Thomas Goger wohl auch auf die Käufer der Schwarzkopien zu, weil die vergleichsweise niedrigen Preise der dort angebotenen Werke den offensichtlich rechtswidrigen Charakter widergespiegelt haben sollen. Viele neuwertige E-Books wurden dort für wenige Cent angeboten. Die Behörden schätzen die Anzahl der Nutzer auf 30.000, die dort mehr als 200.000 unterschiedliche Werke erworben haben.

LuL.to: Verkaufsprozess zog sich über fünf Tage hin

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in ihrer Pressemitteilung festhält, wurden kürzlich verschiedene Kryptowährungen im Gesamtwert von über 12 Millionen Euro veräußert. Da nach Ansicht der Behörde alle Kryptowährungen dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust ausgesetzt sind, wurde durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern eine Notveräußerung angeordnet. Aufgrund der Notveräußerung war der Verkauf vor der rechtsgültigen Verurteilung der Beschuldigten möglich. In einem personal- und zeitintensiven Verfahren wurden insgesamt 1.312,49 Bitcoin, 1.399,04 Bitcoin Cash, 1.312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether in mehr als 1.600 Einzeltransaktionen über eine in Deutschland ansässige Handelsplattform verkauft. Der gesamte Verkaufsprozess zog sich über fünf Tage hin. Bisher ist aufgrund der aufwändigen Auswertungen der Kunden- und Bestelldatenbanken noch unklar, wann die Anklage erhoben werden kann. Was letztlich mit dem Erlös geschieht, muss das Gericht dann in seinem Urteil festhalten. Der jetzige Verkauf diente alleine dem Werterhalt der beschlagnahmten Vermögenswerte.

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