Klappe, die nächste: SEC nimmt Influencer ins Visier


Quelle: Shutterstock
Im Zuge der Verurteilung von Floyd Mayweather und DJ Khaled bekräftigt die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) ihre Haltung gegenüber Initial Coin Offerings (ICOs). Influencer, die Werbeaktionen für ICOs nicht als solche kennzeichnen, müssen mit Strafverfolgung rechnen.
Social Media Influencer sollten zukünftig lieber die Finger von der Bewerbung zwielichtiger ICOs lassen. Denn wie SEC Enforcement via Twitter mitteilt, will die Behörde gegenüber prominenten ICO-Promotern härtere Bandagen anlegen.
2/2 … Social media influencers are often paid promoters, not investment professionals, and the securities they’re touting, regardless of whether they are issued using traditional certificates or on the blockchain, could be frauds.” https://t.co/WzgvPU7Esg
— SEC Enforcement (@SEC_Enforcement) November 30, 2018
Frei übersetzt liest sich der Tweet folgendermaßen:
„Bei Social-Media-Influencern handelt es sich häufig um bezahlte Werbetreibende und nicht um professionelle Investoren. Die beworbenen Wertanlagen – ungeachtet dessen ob es sich um traditionelle Zertifikate oder um Blockchain-Assets handelt – könnten immer betrügerische Projekte sein.“
In diesem Zusammenhang ist auch das an Floyd Mayweather und DJ Khaled statuierte Exempel zu sehen. Die Börsenaufsicht warf den US-Promis unlautere Werbeaktionen für einen zweifelhaften ICO vor. Konkret hätten es die Influencer versäumt, ihren Salär für die Werbung offenzulegen, wie es seitens der SEC heißt.
Denn reichweitenstarke Postings von Prominenten „erwecken prinzipiell den Eindruck, unbefangene Meinungsäußerungen zu sein und keine bezahlten Werbemaßnahmen“. Diese Art der Irreführung sei eine strafbare Handlung, so die SEC.



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2/2 … With no disclosure about the payments, Mayweather and Khaled’s ICO promotions may have appeared to be unbiased, rather than paid endorsements.” https://t.co/f18nn5Jxjc
— SEC Enforcement (@SEC_Enforcement) November 30, 2018
Damit sich Influencer allerdings strafbar machen, müssen die beworbenen ICOs ausdrücklich als Securities gelten. Erst dann greifen die typischen SEC-Wertpapierregularien. Wie BTC-ECHO bereits berichtete, ordnet die Börsenaufsicht mittlerweile allerdings einen Großteil der ICOs in diese Kategorie ein.
SEC: ICOs sind Securities
Seit Jahresbeginn sind aus diesem Grund hunderte ICOs ins Fadenkreuz der Behörde gelangt. Denn Securities, nach Definition der SEC, müssen sich zunächst bei der Aufsicht registrieren. Da die ICOs vormals aber davon ausgingen, dass ihre Projekte dieser Definition nicht entsprechen, haben die inkriminierten Projekte diese formale Registrierung versäumt. Dies fällt den Projekten jetzt auf die Füße.
Die Einschätzung der Behörde hinsichtlich des Rechtsstatus von ICOs bekräftige SEC-Chairman Jay Clayton unterdessen im Interview mit CNBC:
„Wir glauben nicht, dass Bitcoin eine Security ist. Viele der ICOs, die Sie sehen und über die Sie sprechen, sind Securities. Und wenn Sie Wertpapiere anbieten oder verkaufen wollen, müssen Sie dies in Übereinstimmung mit unseren Gesetzen tun. Wir waren uns darüber im Klaren, dass die jüngsten Aktionen weiter bekräftigen, dass unsere Wertpapiergesetze im Rahmen von ICOs gelten. Wenn Menschen mit ICOs Geld sammeln wollen, müssen sie dies entweder im Rahmen einer Privatplatzierung tun oder sich bei der SEC registrieren.“
Das gesamte Interview haben wir hier verlinkt.
BTC-ECHO