Japan: politische Spendengelder in Bitcoin & Co. legal?

Die japanische Außenministerin Sanae Takaichi teilte in einer Pressekonferenz mit, dass Bitcoin & Co. vom derzeitigen Political Funds Control Law nicht betroffen ist. Wenn die Legislative dem technischen Fortschritt hinterherlaufen muss.

Max Halder
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Beitragsbild: Shutterstock

Das technikaffine Japan gilt in vielerlei Hinsicht als Leuchtturm des Fortschritts. Das trifft in gewisser Weise auch auf Kryptowährungen zu. So ist Bitcoin bereits seit mehr als zwei Jahren legales Zahlungsmittel. Wer nun denkt, dass die japanische Regierung die Augen vor den Problemen verschließt, täuscht sich. So berichtete BTC-ECHO im Juli von Japans Plänen über ein SWIFT-ähnliches Netzwerk für Bitcoin & Co., um den immer wieder erhobenen Vorwurf der Geldwäsche in den Griff zu bekommen. Auch die jüngste Innovation im Kryptoversum, die Security Token Offerings (STO), wurden unlängst adressiert. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, äußerte sich Außenministerin Sanae Takaichi zum Thema Spenden mit Bitcoin & Co.

Ein besonderes Augenmerk legte sie auf politische Spendengelder. Sie unterscheidet dabei Gelder, die an einzelne PolitikerInnen gehen, von denen, die an Parteien gehen. Sie beruft sich hierbei auf den Political Funds Control Law, Artikel 21-3.2:

Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände und andere Organisationen dürfen nicht juristischen Personen spenden, außer es handelt sich dabei um Parteien oder Geldmittelorganisationen. Zudem ist die Obergrenze […] der Spende, je nach Kapital des Spenders, zwischen 7,5 und 30 Millionen Yen [ca. 60.000 – 240.000 Euro] angesetzt.

Anonyme Spenden 

Auch anonyme Spenden werden darin berücksichtigt. Wie es in Artikel 22-6 heißt, sind „anonyme Spenden oder Spenden von derselben Person unter verschiedenen Namen verboten.“ Mit Ausnahme von auf der Straße oder bei Veranstaltungen eingesammelten Geldern – das Limit für Parteien beträgt hier 1.000 Yen (ca. 8,50 Euro) – trifft dies sowohl auf Parteien als auch auf Einzelpersonen zu. An dieser Stelle, wo Kryptowährungen aufgrund ihres anonymen Charakters mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnten. Doch auf einer Pressekonferenz am 8. Oktober stellte Takaichi klar:

Kryptographische Vermögenswerte fallen nicht in die [im Political Funds Control Law] klassifizierten Geldmittel. Spenden [in Bitcoin & Co.] sind davon folglich nicht betroffen.

Aktualisierungen sind nötig

Damit wären Spenden sowohl an Parteien als auch an PolitikerInnen in Kryptowährungen gestattet. Hier muss Japan an einer Aktualisierung der Gesetze arbeiten, meint Takaichi. Man könnte also sagen, dass sich Spenden an PolitikerInnen in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Solange das so geregelt ist, werden sich die angesprochenen Personen um Verschleierung bemühen. Zur aktuellen Lage meinte Takaichi weiter:

Gerade, weil das den Handlungsspielraum von Politikern einschränkt, wird das ein Problem sein, das von jeder Partei und jeder Gruppe debattiert werden muss.

Die Debatte in Japan zeigt: Das Schritthalten mit dem technischen Fortschritt stellt nicht nur Unternehmen, sondern auch Regierungen vor Herausforderungen.

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