Regulierungs-ECHO Indien und Südkorea läuten Bitcoin-Ära ein

Indien und Südkorea stoßen dem Krypto-Markt große Türen auf, während ukrainische Behörden Steuererklärungen künftig auf Kryptowährungen filzen. Unterdessen ist die BaFin zwar um Krypto-Aufklärung bemüht, hat aber etwas an Automaten auszusetzen. Das Regulierungs-ECHO.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

Willkommen zum Regulierungs-ECHO. Die wichtigsten Meldungen zum Thema Regulierung rund um das Bitcoin-Ökosystem.

Bitcoin (BTC) in Südkorea vor Legalisierung

Die Nationalversammlung in Südkorea hat eine Gesetzesänderung vorbereitet, die den Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin legalisieren soll. Kraft Gesetzes unterstehen Krypto-Börsen künftig der Aufsicht der Regulierungsbehörden und sind zur Einhaltung der KYC- und AML-Richtlinien verpflichtet. Das Gesetz muss noch in letzter Instanz von Präsident Jaein Moon unterzeichnet werden und soll nach einer einjährigen Übergangsphase wirksam werden.

Ukrainische Behörden bestimmen Steuerstatus Kryptowährungen

Die Nationale Agentur zur Verhinderung von Korruption hat in der Ukraine eine neue Richtlinie eingeführt. Folglich müssen Ukrainer ab diesem Jahr Auskunft über ihre digitalen Vermögenswerte geben. Die Richtlinien entsprechen den international geltenden Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Indien öffnet sich Bitcoin (BTC)

Das Supreme Court hat das Krypto-Verbot der Zentralbank gekippt. Ab sofort können Bitcoin & Co. bedenkenlos im Land gehandelt werden. Bislang hat Indien einen äußerst restriktiven Kurs im Umgang mit Krypto-Assets gepflegt. Dass sich das Krypto-Klima nun im Land bessert, sendet ein positives Signal. Zumal die Aufhebung des Verbots im zweitbevölkerungsreichsten Land der Welt die globale Adaption von Kryptowährungen beschleunigen könnte.

Kryptoverwahrung: Alles zu den neuen BaFin-Richtlinien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den „Tatbestand der Kryptoverwahrgeschäfte“ in einem Merkblatt definiert. In dem Papier klärt die BaFin über den rechtlichen Status der Kryptoverwahrung auf und legt die jeweiligen Richtlinien und Vorgaben fest. Seit dem 1. Januar ist das Kryptoverwahrgeschäft im deutschen Kreditwesengesetz aufgenommen. Seitdem können und müssen die betroffenen Finanzdienstleister eine entsprechende Lizenz bei der BaFin beantragen.

Aus für Bitcoin-Automaten-Betreiber in Deutschland

In Bezug auf Ausgabestellen von Kryptowährungen zeigt sich die BaFin jedoch weniger nachsichtig. So hat die Behörde nun den Betrieb von Bitcoin-Automaten des Anbieters Gramowski verboten. Zur Begründung heißt es, dass der Betreiber nicht über die nötige Lizenz der BaFin verfügte. Betroffen sind Automaten in Deutschland sowie in anderen Teilen Europas.

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