Frankreich setzt 15 Krypto-Websites auf schwarze Liste

Die französische Finanzmarktbehörde AMF hat eine schwarze Liste von Kryptowährungs-Websites zusammengestellt. Die aufgelisteten Anbieter sollen sich unrechtmäßig an Investoren aus Frankreich richten. Ihr Fehler: Sie hatten sich zuvor nicht registrieren lassen.
Am 15. März hat die französische Finanzmarktaufsicht AMF eine schwarze Liste mit 15 Websites veröffentlicht. Diese Seiten fordern laut der Aufsicht unrechtmäßig dazu auf, in Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte zu investieren. Zudem sollen potentielle Investoren bedenken, dass mit dem seit Juni 2017 geltenden Sapin II-Gesetz verschärfte Korruptionsrichtlinien gelten. Die angemahnten Webseiten sind gemäß der Liste folgende:
http://akj-crypto.com/
http://bank-crypto.com/
https://bcoin-bank.com/
https://bit-crypto.net/
https://boursebitcoin.com/
https://www.crypteo.io/
https://cryptobankweb.com/
http://crypto-major.com/
https://cryptopartnersinvest.com/
http://crypto2.bnd-group.com/
http://crypto.private-finances.com/
http://ecs-solutions.net
http://ether-invest.com/
https://krakenaccess.com/
http://www.minedecrypto.com/
Sapin II ist eine Abkürzung des Gesetzes zur Transparenz, zum Kampf gegen die Korruption und zur Modernisierung des Wirtschaftslebens. Laut diesem muss die AMF Anbieter von Investitionsmöglichkeiten vor der Vermarktung ihres Angebotes kontrollieren.
Auch Kontrakte für Kryptowährungen, die in bar abgewickelt werden, gelten für die AMF als Derivate. Somit sind sie auch von dem Gesetz betroffen. Erst nach der Erteilung einer Registrierungsnummer durch die Finanzmarktaufsicht ist der Handel rechtmäßig. Die 15 aufgelisteten Websites haben diese Vorabkontrolle jedoch nicht durchführen lassen.



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Frankreich zieht nach
Die zahlreichen Bestimmungen des Sapin II-Gesetzes dienen vor allem dem Kampf gegen die Verletzungen der sogenannten Pflicht zur Rechtschaffenheit. Auf Empfehlung der OECD soll Frankreich damit seinen Rückstand bezüglich Korruptionsregulierung aufholen. Frankreich ist auch nicht das erste Land, das eine derartige schwarze Liste herausgegeben hat. Erst am 22. Februar veröffentlichte die belgische Finanzdiensleistungsbehörde (FSMA) Belgiens eine ähnliche Liste. Diese stützte sich vor allem auf Beschwerden von Nutzern, die ihre investierten Gelder nie zurückerhalten hatten. In einigen Fällen hätten sich die Anbieter mit den Investments schlichtweg aus dem Staub gemacht. Das fällt ganz klar unter den Tatbestand des Betruges.
Frankreich hat in letzter Zeit bezüglich Krypto-Regulierung öfter von sich reden gemacht. BTC-ECHO berichtete bereits über die gemeinsame Initiative der Finanzminister und Notenbankchefs Deutschlands und Frankreichs, auf dem G20-Gipfel in Argentinien für eine klare Regulierung zu plädieren. Der Schritt, betrügerische Anbieter beim Namen zu nennen, geht dabei bereits in die richtige Richtung. Hier zeigt sich einmal mehr, dass Regulierung durchaus seriösen Anbietern in die Hände spielen kann, wenn man schwarze Schafe erkennt und ausmerzt.
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