ICO-Schlamassel Es geht um 200 Millionen US-Dollar: EOS-Investoren fordern Schadenersatz von Block.one

Die Geister die sie riefen: Eine Sammelklage fordert Schadenersatz von Block.one in Millionenhöhe.

David Scheider
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EOS (Symbolbild)

Beitragsbild: Shutterstock

Geschlagene drei Jahre nach dem Hype um Initial Coin Offerings (ICO) von 2017 fallen ICO-Emittenten die Folgen des Hypes immer noch auf die Füße. Zwar galten Token Sales seinerzeit durchaus als veritable Methode, um Kapital zu sammeln. Dass dem Geltungsbereich von Börsenrecht so recht nicht zu entkommen war, zeigt sich aktuell anhand der Vielzahl von Gerichtsprozessen im Nachgang zu ICOs.

Nun hat der Crypto Assets Opportunity Fund im Namen der EOS-Investoren eine Sammelklage bei einem US-Gericht eingereicht. Die Kanzlei fordert Schadenersatz von Block.one, die den ICO federführend organisiert hatten. Die Kläger werfen Block.one vor, gegen geltendes US-Börsenrecht verstoßen zu haben, da sich das Token Offering auch an US-Investoren gerichtet hatte. Dies, so die Klageschrift, hätte allerdings eine Registrierung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde SEC vorausgesetzt.

Geld floss auch aus den USA

Die Konfliktlinie dürfte wohl an der Frage verlaufen, ob Block.one vorsätzlich gehandelt hat. Schließlich gelobt das Unternehmen, US-Amerikaner bewusst vom ICO ausgelassen zu haben, um möglichen Konflikten mit der Börsenaufsicht aus dem Weg zu gehen. Die Kläger sehen dies freilich etwas anders. So argumentieren die Anwälte, dass Block.one auf Konferenzen offensiv für EOS geworben hatten. Auch eine Werbeanzeige auf dem Times Square soll es gegeben haben.

Typischerweise bemühen Gerichte im Zusammenhang mit Klagen rund um das Thema ICOs den sogenannten Howey Test. Dabei handelt es sich um eine definierte Heuristik, die bei Wertpapieren Klarheit über ihren rechtlichen Status geben soll.

Die Bemühungen der Beklagten, die Nachfrage nach den EOS-Wertpapieren zu generieren und den Preis der EOS-Wertpapiere durch falsche Angaben in die Höhe zu treiben, waren erfolgreich,

heißt es in der Klageschrift. In anderen Worten wirft die Sammelklage Block.one vor, bewusst Gewinnerwartungen geschaffen zu haben. Dies ist insofern heikel, als dass es die These stützt, dass es sich bei EOS tatsächlich um eine Security („Wertpapier“) nach US-Recht handelt. In dem Fall hätte EOS aber bei der SEC als solche registriert werden müssen.

Um mögliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müssten die Parteien aber zunächst klären, wieviel Geld überhaupt aus US-Investorenhand in EOS floss. Die Kläger beziffern die Summe auf etwa 200 Millionen US-Dollar. Bei einem Gesamtvolumen von vier Milliarden US-Dollar wäre dies entsprechend nur ein kleiner Teil des ICOs.

Block.one: Kritik reißt nicht ab

Zuletzt machte Block.one Schlagzeilen, als das Unternehmen bekannt gab, seinen Anteil an den Token für Votings einzusetzen. Kritiker der Top-10-Kryptowährung befürchteten daraufhin, dass Block.one damit überproportional viel Einfluss auf Entscheidungen ausüben könnte.

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