Envion: Anspruchsfrist für Token Holder läuft ab

Die aufgelöste Envion AG, ein ehemaliges ICO, hat viele verprellte Anleger hinterlassen – mit nutzlosen Token und nicht vorhandenen Mobile Mining Units. Geschädigte können jedoch noch Forderungen geltend machen.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Die Envion-Story schlug in der deutschen Krypto-Szene hohe Wellen. Bis Januar 2018, in der absoluten Bitcoin-Hype-Zeit hatte das Unternehmen in einem Initial Coin Offering (ICO) 100 Millionen US-Dollar eingesammelt. Damit wollten sie „Mobile Mining Units“ bauen. Dabei handelt es sich um Mobile Bitcoin-Mining-Container, die überschüssigen Ökostrom nutzen. Das Versprechen war perfekt: Bitcoins schürfen mit gutem Gewissen – und dabei eine Menge Geld verdienen.

Allerdings hat Envion nie den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Das Geld der Anleger war vorerst in den dezentralen Tiefen des Kryptoversums verschwunden, die Staatsanwaltschaft Berlin begann zu ermitteln. Am 6. Dezember 2018 wurde anschließend die Auflösung der envion AG bekannt. Das Handelsregister- und Konkursamt Zug (Schweiz) teilte dementsprechend die Liquidation der Envion nach den Vorschriften über den Konkurs mit.

Zuletzt war es im Rahmen der Ermittlungen Ende Oktober zu einer Hausdurchsuchung beim ehemaligen Geschäftsführer Matthias Woestmann gekommen – er soll mutmaßlich am Verschwinden der Gelder beteiligt gewesen sein. Ehemalige Investoren saßen bis dato jedoch noch auf ihren nutzlosen Token – von den Mobile Mining Units keine Spur.

Envion-Investoren können Ansprüche noch gelten machen

Es gibt jedoch Hoffnung. Seit 28. Oktober können sich verprellte Token-Holder für Entschädigung melden. So heißt es in der Konkurspublikation vom 14. November:

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB.

Wer das noch nicht getan hat, sollte sich allerdings beeilen: Die Frist, um sich für die Entschädigung zu registrieren, läuft heute, am 28. November ab. Registrieren können sich alle EVN-Token-Halter, aber auch ICO-Investoren, die nie Token bekommen haben.

Eine ausführliche Anleitung findet man hier, direkt zur Anmeldung geht es hier.

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