Hilfe zur Selbsthilfe Digitalverband Bitkom gibt Orientierung zur Kryptoverwahrung

Der Digitalverband Bitkom hat ein Infopapier veröffentlicht, dass Auskunft über die dringlichsten Fragestellungen rund um das neue Kryptoverwahrgesetz gibt. Das Papier führt Anleger sowie Verwahrer durch das Antragsverfahren und verschafft einen Überblick über die wichtigsten Regularien.

Moritz Draht
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Beitragsbild: Shutterstock

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Kryptoverwahrgeschäft im deutschen Kreditwesengesetz aufgenommen. Kryptoverwahrer gelten somit als Finanzdienstleister und müssen eine entsprechende Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen. Der Digitalverband Bitkom hat dahingehend nun ein Infopapier veröffentlicht, das Klarheit über die neue Gesetzeslage schafft und Anlegern sowie Verwahrern die wichtigsten Fakten mit auf den Weg gibt.

Bitkom ist um Aufklärung bemüht

Obwohl die Rechtslage seit Inkrafttreten des Kryptoverwahrgesetzes unstrittig ist, bestehen noch immer Unsicherheiten aufseiten der Anbieter und Verbraucher. Um die letzten Zweifel zu beseitigen, hat der Digitalverband die wesentlichen Informationen zum Lizenzverfahren in dem Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ zusammengetragen. Auf zehn Seiten klärt der Text über die wichtigsten Zugangsvoraussetzungen, Risikostrategien und Richtlinien für ausländische Kryptoverwahrer auf.

Für Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain bei Bitkom, ist die Regulierung der Kryptoverwahrung „ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann“. Deutschland habe eine gute Grundlage geschaffen und stelle sich für die Zukunft gut auf. Dahingehend teilt Hansen mit:

Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist. Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden.

Laut Hansen bilde das Kryptoverwahrgesetz zudem eine geeignete Grundlage, um als europaweite Lösung übertragen zu werden. Der europäische Markt sei durch die unterschiedlichen Gesetzgebungen der nationalen Regulierungsbehörden und verschiedenen Definitionen von Kryptowährungen zerstreut. Für Dienstleister und Verbraucher führt dies zu einer Orientierungslosigkeit. Daher empfiehlt Hansen international geltende Regelungen:

Wir brauchen hier unbedingt eine EU-weite Harmonisierung und haben mit der dieses Jahr angekündigten EU-Regulierung jetzt die Chance, dass Krypto-Werte endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommen und ihr Potenzial voll entfalten – und zwar sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa.

Dass noch Unsicherheiten zur Kryptoverwahrung bestehen, zeigt sich am derzeitigen Zögern vieler Finanzdienstleister aus den klassischen Finanzmärkten. Eine exklusive Bankenumfrage hat zwar gezeigt, dass viele Banken den wachsenden Krypto-Markt gespannt verfolgen. Die wenigsten bieten jedoch bereits die Verwahrung digitaler Assets an. Zudem herrscht oftmals noch Unklarheit in Bezug auf die Übergangsregelung. Neuanbieter müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen und sich teilweise lange gedulden, bevor sie eine Genehmigung erhalten.

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