Craig Wright Etappensieg: Selbsterklärter Bitcoin-Erfinder darf Kritiker in England verklagen

Craig Wright, selbsternannter Bitcoin-Erfinder und Gallenosfigur der Bitcoin Fork BSV, hat bei seinem Feldzug gegen seine Kritiker einen juristischen Teilerfolg erzielen können.

Christopher Klee
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Bitcoin Justice.

Beitragsbild: Shutterstock

Wer verbirgt sich hinter Satoshi Nakamoto, dem Pseudonym des (oder der) Bitcoin-Erfinders? Wenn es nach Craig Wright geht, ein 50-jähriger Programmierer aus Australien. Wright behauptet seit Jahren, dass er der Erschaffer von Bitcoin sei. Während einiges darauf hindeutet, dass er bereits in der Frühzeit von Bitcoin als Miner aktiv war, ist es ihm bislang nicht gelungen, die Zweifel über seine Urheberschaft des digitalen Goldes restlos auszuräumen. Bei seinen Kritikern hat sich Wright deshalb den wenig schmeichelhaften Spitznamen “Faketoshi” verdient.

Im Frühjahr 2019 wurde Wright der Shitstorm zu bunt und er verabschiedete sich nicht nur von Twitter, sondern setzte auch eine Klagewelle gegen seine prominentesten Kritiker in Gang. Darunter finden sich Szenegrößen wie der Ethereum-Erschaffer Vitalik Buterin oder Roger Ver, mit dem Wright vor der BSV Hard Fork noch im Schützengraben bei Bitcoin Cash gelegen hatte. Einen juristischen Teilerfolg konnte Wright nun gegen Hodlonaut verzeichnen, einem norwegischen Bitcoiner, der Wright via Twitter mehrfach scharf kritisiert hatte.

Craig Wright darf in England klagen

Wright scheiterte zunächst mit seiner Klage vor einem britischen Gericht. Zu Begründung hieß es Anfang 2020, dass ein norwegisches Gericht für den Fall zuständig wäre. Zu diesem Zeitpunkt hatte Hodlonaut beim Bezirksgericht Oslo bereits eine Klage eingereicht, mit der er Haftungsausschluss beantragte. Das Gericht verwies damals auf das Lugano-Übereinkommen, das die Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island klärt.

Wright hat mit seinem Widerspruch Erfolg gehabt. Am 15. Januar veröffentlichte das Berufungsgericht des Vereinigten Königreichs den Beschluss, dass Craig Wright Hodlonaut trotz des verwandten Verfahrens in Norwegen auch in Großbritannien anklagen dürfe. Der zuständige Richter begründet die Entscheidung mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die die beiden Fälle mit sich brächten:

Ich würde die [Writghts] Berufung auf der Grundlage zulassen, dass Artikel 27 [das Lugano-Übereinkommen] nicht anwendbar ist, weil die Verfahren in Norwegen und in England nicht denselben Klagegrund betreffen.

Hodlonaut meldet sich zurück

Mittlerweile hat sich auch Hodlonaut zu der Entscheidung geäußert.

19 Monate später belästigen mich diese Leute weiterhin mit voller Wucht. Sehr teure Gerichtsverfahren gehen in zwei Gerichtsbarkeiten weiter, während Calvin Ayre und Coingeek weiterhin Doxing- und Verleumdungsmaterial ausspucken.

beendet er auf Twitter einen 10-teiligen Tweet-Storm, indem er seine Version der Geschichte Revue passieren lässt.

Ich schreibe das in der Hoffnung, dass mehr Leute über den moralischen Bankrott von Calvin, CSW [Craig Wright] und dem BSV-Ökosystem im Allgemeinen informiert werden und ihre Stimme gegen diese Leute erheben, die so beiläufig auf Einzelpersonen losgehen, die den Mund aufmachen, mit dem Ziel, sie in die Unterwerfung zu treiben,

erklärt Hodlonaut, der noch immer auf die Erstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von 66.000 US-Dollar warten muss.

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