Deutschland Bundesregierung: Kein „Blockchain-Gesetz“ geplant

Die Bundesregierung plant kein allgemeines Blockchain-Gesetz für die vielfältigen Anwendungsbereiche der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Partei Alternative für Deutschland von Ende April hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Darin hinterfragt AfD-Fraktion die Blockchain-Strategie, die von der Bundesregierung im Herbst 2019 vorgestellt wurde.

Christopher Klee
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Bitcoin-Münze in schwarz-rot-gold-gefärbter Uhrentasche einer Jeans

Beitragsbild: Shutterstock

Das Positionspapier zur Blockchain-Strategie der deutschen Bundesregierung war Ergebnis einer branchenübergreifenden Konsultation mit 158 Unternehmen, Organisationen, Verbänden und Behörden. Das Eckpunkteprogramm umfasst 44 mal mehr, mal weniger konkret ausformulierte Maßnahmen, die der Blockchain-Technologie hierzulande den Boden bereiten sollen.

Keine Charme-Offensive für Blockchain-ExpertInnen

Die Köpfe, die für Blockchain-Innovation sorgen sollen, sind nicht nur in Deutschland noch vergleichsweise rar gesät. Die AfD fragt deshalb nach etwaigen Steuervergünstigungen für Blockchain-ExpertInnen:

Welche Anreize beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Steuergesetzgebung den Blockchain-Programmierern zu geben, […] damit das benötigte Personal zur Umsetzung der Blockchain-Strategie in Deutschland zur Verfügung steht?

Als Beispiel führt die Anfrage an, dass das durchschnittliche Brutto-Einkommen von Blockchain-Entwicklern mehr als dreimal so groß sei als in Deutschland: 150.000 bis 175.000 Euro versus 48.000 Euro.

Die Bundesregierung winkt in ihrer Antwort ab. Ein Steuer-Bonus für DLT-Entwickler ist nicht vorgesehen:

Es widerspricht der Steuerpolitik der Bundesregierung – die darauf gerichtet
ist, Ausnahmeregelungen und Subventionen abzubauen –, steuerliche Sondervorschriften isoliert für einzelne Berufsgruppen zu etablieren.

Kein eigenes „Blockchain-Gesetz“

Auch auf legislativer Ebene brät die Regierung keine Extrawurst für den Blockchain-Sektor. Der Frage nach einer umfassenden Gesetzgebung, die die „verschiedenen Anwendungsbereiche der Technologie reguliert” erteilt die Regierung eine Abfuhr:

Regelungsbedarf für ein horizontales „Blockchain-Gesetz“ sieht die Bundesregierung derzeit nicht.

Dass es kein allgemeines gesetzliches Rahmenwerk für die Technologie geben soll, heißt indes nicht, dass keine Änderungen bei bestehenden Gesetze geben wird. So sollen „bestehende Hindernisse zur Entwicklung und Anwendung von Technologien“ aus dem Weg geräumt werden.

Der Finanzsektor gehört zu den ersten Blockchain-Bereichen, bei denen an der regulatorischen Stellschraube gedreht werden soll – auch auf europäischer Ebene:

Dieser Maxime folgend plant die Bundesregierung, einen gesetzlichen Rahmen für elektronische Wertpapiere zu schaffen und damit das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere zu öffnen. Dies umfasst auch die Begebung von elektronischen Wertpapieren mit Hilfe der Blockchain-Technologie. Die Bundesregierung plant, zu diesem Zweck einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission angekündigt, während der deutschen Ratspräsidentschaft einen Regulierungsvorschlag für Crypto-Assets [sic] vorzulegen.

heißt es in der Drucksache weiter.

Fakten hat die Bundesregierung indessen schon für die Verwahrung von Kryptowerten geschaffen. Seit diesem Jahr sind für Krypto-Custodians neue Regeln inkraft getreten. Nicht nur der Digitalbranchenverband Bitkom begrüßte den Vorstoß ausdrücklich.

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