Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage zu Bitcoin-Regulierung

Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die die EU-Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar kommenden Jahres umzusetzen haben, erregt auch hierzulande noch immer die Gemüter. Jetzt hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geantwortet, die die FDP-Bundestagsfraktion gestellt hatte.

David Scheider
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Bitcoin (Symbolbild)

Beitragsbild: Shutterstock

„Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor“, lautet die Antwort auf die Frage, wie viele Betreiber von Krypto-Verwahrgeschäften in Geldwäsche verwickelt waren. Im Klartext: Von Krypto-Verwahrgeschäften, Szenekennern besser bekannt als Custodians, gingen bisher wahrscheinlich keine kriminellen Machenschaften aus. Trotzdem blieb der Bundesregierung keine Wahl, als die Forderungen der EU im Hinblick auf Krypto-Dienstleister wie Exchanges gemäß der EU-Verordnung in Form eines Gesetzes umzusetzen. Im Zuge dessen ist eine Debatte ausgebrochen, die sich um das Für und Wider des Entwurfs dreht.

Und vorne mit dabei: die FDP. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hatte noch einige Fragen zu dem geplanten Gesetz, das als bisher wichtigstes Bitcoin- und Krypto-Regulierungswerk hierzulande überhaupt gilt. So wollte man in der Kleinen Anfrage etwa wissen, wie viele Betreiber von Krypto-Verwahrgeschäften es überhaupt gebe. Antwort: drei, Tendenz aber steigend. Denn ab dem nächsten Jahr erwarte man mindestens 20 Erlaubnisanträge pro Jahr. Über Wohl und Wehe von Exchanges entscheidet dann die BaFin. Schließlich ist die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht ab dem kommenden Jahr offiziell als behördliche Aufsichtsinstitution mit der Kontrolle von Krypto-Dienstleistern betraut.

Bitcoin-Börsen müssen krisensicher werden

Thema war auch die Einlagensicherung. Nach Inhalt des Gesetzentwurfs könnten Betreiber von Krypto-Verwahrgeschäften ab 2020 dazu verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Sicherung von Kundeneinlagen zu treffen oder zumindest ihre Organisationsstruktur zu professionalisieren. Das wollte die FDP genauer wissen. Sind demnach also etwa Versicherungen gegen Cyberangriffe in Zukunft Pflicht?

Die Antwort liest sich ausweichend: „Der Regierungsentwurf sieht vor, dass die allgemeinen Anforderungen an Institute nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zur Anwendung kommen, insbesondere an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.“ Ein Blick ins Kreditwesengesetz verrät, dass darunter auch die Implementierung von Risikostrategien fällt. So könnten Betreiber von Bitcoin-Börsen mit Inkrafttreten des Gesetzes tatsächlich Versicherungen gegen Hacks abschließen müssen.

Die deutsche Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie gilt unter vielen Marktbeobachtern als ausgewogen. Im Gastbeitrag kommentiert Dr. Sven Hildebrandt der DLC Distributed Ledger GmbH:

Insgesamt bietet der Regierungsentwurf die Chance, Deutschland als attraktiven Markt für digitale Kapitalanlagen mit hohen Sicherheits- und Aufsichtsstandards zu positionieren. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits im Mai angekündigt hatte, den Weg für digitale Anleihen frei zu machen.

Im EU-Nachbarland Tschechien hingegen beschreitet die Regierung eher repressive Wege. Dort plant man, Bitcoin-Unternehmen, die eine Registrierung als solche versäumen, mit Strafen von bis zu 500.000 Euro zu belegen. Mehr dazu hier.

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