BIZ: Kryptowährungen sollen wie Wertpapiere behandelt werden

Was sind Kryptowährungen? Handelsware, Zahlungsmittel oder doch eher Aktien? Wenn es nach der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) geht, ist die Antwort klar.

Christopher Klee
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Bisher waren sich die Regulierungsbehörden uneins in der Frage, in welche Kategorie Kryptowährungen fallen. Die in der Schweiz ansässige Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat ihre Antwort gefunden: Kryptowährungen sind als Wertpapiere zu betrachten.

So äußerte sich zumindest BIZ-Berater und Head of Research Hyun Song Shin am 24. Juni, anlässlich der jährlichen BIZ-Generalversammlung:

„Wenn Leute bezahlen, um Tokens zum Zwecke eines finanziellen Gewinns zu halten, dann sollten diese wohl als Wertpapier betrachtet werden und derselben Dokumentationspflicht und Regulierung unterworfen sein wie andere Wertpapiere, die Investoren in Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden.“

Die BIZ hat sich zuvor am 16. Juni in einem Wirtschaftsbericht kritisch über Kryptowährungen geäußert. Diese könnten nicht mit der Transaktionsnachfrage wachsen und seien energiepolitisch ineffizient, heißt es in dem Wirtschaftsbericht. Ferner spricht sich die BIZ für ein „solides institutionelles Fundament“ aus, und dieses bestehe nun mal in „unabhängigen und zur Rechenschaft verpflichteten Zentralbanken“.

Ähnliche Töne von SEC und Bank of England

Ähnliches verlautbarte im März bereits die englische Zentralbank. Deren Chef, Mark Carney, forderte gegenüber dem US-amerikanischen Nachrichtensender CNBC:

„Der Zeitpunkt ist gekommen, an dem das Krypto-Ökosystem an denselben Standards gemessen werden muss wie der Rest des Finanzsystems.“

Das entspricht in etwa der Haltung der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. Auch diese betrachtet die meisten Token, die einem ICO entsprungen sind, als Wertpapiere. Entsprechend sollen für sie die gleichen Regeln gelten wie für konventionelle Aktien. Eine Ausnahme bilden Kryptowährungen wie der Bitcoin, die bereits als Zahlungsmittel im Einsatz sind; ebenso sind Utility-Token von Regelungen ausgenommen. Diese Unterscheidung ist problematisch, da die Grenze zwischen Utility-Token, Zahlungsmittel und Wertanlage im Kryptobereich nicht immer leicht zu ziehen ist. Und wenn sie gezogen ist, muss sie nicht von Bestand sein. Dessen ist sich auch SEC-Chairman Jay Clayton bewusst. Im April sagte er an der Princeton University:

„Nur weil [ein Token] heute eine Wertanlage ist, heißt das nicht, dass er es morgen auch noch ist – und umgekehrt.“

Man kann von den Regulierungsabsichten halten, was man mag: Wenn sich erst ein globaler Konsens der Finanzaufsichten eingestellt hat, wird man sich einem institutionellen Regelwerk wohl nicht entziehen können.

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