Bitcoin-Regulierung: Was das neue Gesetz für Automaten und Börsen bedeutet

Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, um künftig besser gegen Geldwäsche vorzugehen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen, die mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen agieren, künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden sollen. Das hätte Einfluss auf die Legalität von Bitcoin-Automaten.

Phillip Horch
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Beitragsbild: Shutterstock

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab kommendem Jahr alle Unternehmen, die im weitesten Sinne mit Kryptowährungen zu tun haben, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.

Zunächst werden Kryptowährungen im Entwurf als „Kryptowerte“ definiert:

Musterbeispiel derartiger Kryptowerte ist der Bitcoin. Dieser wurde nach dem Whitepaper seiner Entwickler als „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ konzipiert. Zu den allgemein anerkannten Geldfunktionen gehört neben der Zahlungs- und Wertaufbewahrungsfunktion die Funktion
als Rechnungseinheit. Kryptotoken in Form von „virtuellen Währungen“ sollen regelmäßig zum Bezug von Waren und Dienstleistungen verwendet werden und stellen damit Rechnungseinheiten zur Preisbestimmung dieser Waren und Dienstleistungen dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich selbst die ältesten Kryptowerte weniger als zehn Jahre nach ihrer Erschaffung noch in einer Preisfindungsphase befinden.

Anders gesagt: Bitcoin und andere Kryptowährungen sollen nach dem Gesetz künftig als Rechnungseinheiten eingestuft werden. Damit fallen Anbieter, die den Umgang mit Bitcoin & Co. pflegen, künftig unter die Aufsicht der BaFin:

Die jeweiligen Finanzdienstleister sind nach § 2 Absatz 2 GwG bereits geldwäscherechtlich Verpflichtete und unterfallen insofern der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).

Das hat letztlich vor allem Auswirkungen auf die (Nicht-)Genehmigung von Bitcoin-Automaten.

Bitcoin-Automaten: Noch legal

Im Oktober 2018 kam es zu einem viel diskutierten Urteil des Kammergericht Berlin. Darin hieß es, dass die BaFin ihre Kompetenzen überschritten hatte. Denn sie hatte bestimmt, dass der Handel mit Bitcoin via Automaten illegal sei. Das Kammergericht Berlin befand jedoch, dass Bitcoin kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes sei und deswegen nicht unter den Aufsichtsbereich der BaFin falle.

Bitcoin fehlte also die nötige definitorische Einordnung. Deswegen durfte die BaFin nicht darüber entscheiden, ob der Handel mit BTC nun legal oder illegal sei.

Das ändert sich mit dem neuen Gesetz, sofern es durchgewunken wird. Die Folge: Die BaFin bestimmt über den rechtlichen Status von Bitcoin-ATM. Behält sie ihren Kurs bei, bedeutet das dann folglich das Aus für Bitcoin-ATM, sofern sie nicht von der BaFin gestattet werden.

Ähnliches gilt dann für das gesamte Bitcoin-Ökosystem, vor allem für Krypto-Börsen, -Broker und -Banking-Anbieter.

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