Bitcoin-Regulierung: FINRA appelliert an Unternehmen


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Letztes Jahr hat die US-Genehmigungsbehörde FINRA eine Bekanntmachung herausgegeben, derzufolge sich Finanzdienstleister, die mit digitalen Assets zu tun haben, melden sollen. Ein Jahr später folgt die Konsolidierung der aufgeführten Kriterien. Insgesamt zeigt sich die FINRA zufrieden. Überzeugung geht jedoch anders.
Wer die Regulierung von Bitcoin & Co. verfolgt hat, weiß um die hitzigen Debatten. In einem sind sich die meisten Nationen einig: Irgendeine Form von Regulierung muss es geben. Schließlich ist Bitcoin eine nicht aufzuhaltende Macht, wie es erst kürzlich ein US-amerikanischer Kongressabgeordneter formulierte. Die Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) ist eine der Instanzen, die eine Regulierung in der Finanzindustrie erreichen. Mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli hat sie ihren Kurs vom letzten Jahr bestätigt. Demzufolge werden Finanzdienstleister aufgefordert, sich bei der FINRA zu melden, sobald sie mit Kryptowährungen und Token zu tun haben sollten.
Bekanntmachung im Juli 2018
Vor der Bekanntmachung der Richtlinien im Juli 2018 hatte die FINRA Informationen bezüglich des Handels mit Bitcoin & Co. auf drei Wegen eingeholt. Erstens über direkte Erkundigungen bei den Finanzdienstleistern. Zweitens über das Risk Control Assessment (= RCA, zu Deutsch etwa: Risikokontrolleinschätzung). Und drittens über eine Continuing Membership Application (= CMA, zu Deutsch etwa: dauerhafte Mitgliedschaft).
Wenn sich bei den jeweiligen Unternehmen keine Änderungen ergeben haben, müssen sich diese nicht melden. Alle anderen Finanzdienstleister wurden in jener Bekanntmachung mit dem Hinweis auf mögliche Gefahren aufgefordert, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen.
Eine Firma, die dazugehörigen Personen und Partner können auf Myriaden unterschiedliche Wege in digitale Assets verstrickt sein,
heißt es in dem Papier. Stellvertretend für diese „Unzähligen“ seien folgende angegeben:
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Bitcoin-Regulierung: Bestätigung statt Reform
Sollte sich irgendetwas ändern, ist man dazu angehalten, so schnell wie möglich den „regulatorischen Koordinator“ für Bitcoin & Co. in Kenntnis zu setzen. Die repräsentative Liste der aktuellen Benachrichtigung ist identisch mit der vom Vorjahr. So lässt sich die Bekanntmachung mehr als Erinnerung verstehen. Die Bedenken aus dem Vorjahr, dass man „Investoren schützen“ müsse, wurden jedoch durch eine Danksagung für die funktionierende Zusammenarbeit ersetzt.
Erstaunlich an diesen Mitteilungen ist indes der beschwichtigende Ton, der letztlich von fehlender Durchsetzungskraft zeugt. Anstelle von Pflichten und Rechten, weißt die FINRA auf Gefahren hin und appelliert an Unternehmer. Dennoch scheint sie bemüht. So wurde erst kürzlich der Grayscale Ethereum Trust für Privatanleger freigegeben.