Bitcoin-Kauf in Indien – trotz drohendem Krypto-Verbot

Bitcoin & Co. haben in Indien einen schweren Stand. Zum einen machen es die Beschränkungen der Reserve Bank of India praktisch unmöglich, Bitcoin zu kaufen oder zu handeln. Des Weiteren sorgt seit April 2019 ein Gesetzesentwurf für Aufsehen und Sorgenfalten bei Krypto-Investoren. Dieser will den Besitz und jegliche Aktivitäten rund um Bitcoin unter Strafe stellen. Das Blockchain-Unternehmen Cashaa mit Sitz in London will indischen Bitcoin-Usern nun ein legales Schlupfloch bieten.

Brigitte Bernhardt
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Beitragsbild: Shutterstock

Seit Sommer 2019 dürfen indische Banken und andere Finanzinstitute keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen mehr anbieten. Der britische Finanzdienstleister Cashaa will nun eine Möglichkeit schaffen, auch Menschen mit Wohnsitz in Indien den Zugang zu Kryptowährungen zu ermöglichen. So bietet die Firma auf ihrer P2P-Plattform den Kauf und Verkauf von Bitcoin für über 200 Währungen an – darunter auch die indische Rupie. Allerdings muss zuvor der plattformeigene Token CAS erworben werden.

Die derzeitige Situation auf dem indischen Subkontinent sieht für Bitcoin-Begeisterte alles andere als rosig aus. Bereits seit Monaten kursieren Gerüchte über eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Bitcoin in Indien. So hat die indische Economic Times bereits Ende April über die Pläne der Regierung berichtet.

Hartes Vorgehen gegen Bitcoin-Nutzer in Indien

Der Gesetzentwurf „Banning of Cryptocurrency & Regulation of Official Digital Currency Bill 2019“ sieht unter anderem harte Strafen für den Besitz von Kryptowährungen vor. Die einzelnen Inhalte des Gesetzesentwurfs kann man auf der Website von PRS Legislative Research nachlesen. Die indische Non-Profit-Organisation sieht sich als unabhängiges Forschungsinstitut. Wie rigoros die Verfasser das Thema Bitcoin angehen wollen, wird darin deutlich. So heißt es in dem Entwurf:

Wer Kryptowährungen direkt oder indirekt erzeugt, generiert, hält, verkauft, handelt, überträgt, veräußert oder emittiert (…) mit der Absicht, sie für einen der genannten Zwecke zu verwenden, oder direkt oder indirekt Kryptowährungen (…) verwendet, wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft, die nicht geringer sein darf als ein Jahr, sich jedoch auf bis zu zehn Jahre erstrecken kann.

Ob und wann die Abgeordneten des indischen Parlaments das Gesetz verabschieden werden, bleibt unklar. Sollte das Papier zur Anwendung kommen, würde das jede Privatperson und jedes Unternehmen mit Bitcoin-Bezug betreffen.

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