Regulierungs-ECHO Bitcoin bald an Südkoreas Börse?

Die EZB erwägt eine zweistufige CBDC und sieht die Dominanz des US-Dollars durch Kryptowährungen nicht gefährdet, während man in Südkorea die Möglichkeit erkundet, Bitcoin an der Börse zu handeln, und sich Österreich die Krypto-Verwahrung zur Brust nimmt. Unterdessen haben Telegram und die SEC erneut das Kriegsbeil ausgegraben und ominöse Wallet-Anbieter versuchen ihr lizenzloses Glück. Das Regulierungs-ECHO

Moritz Draht
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Regierungskommission pro Bitcoin: Futures bald auch in Korea?

Bislang gibt es in Südkorea keine Bitcoin-Derivate wie Futures oder Optionen. Wenn es nach der Regierungskommission „4th Industrial Revolution Commission“ geht, könnte sich dies jedoch bald ändern. Demnach soll es Finanzdienstleistern künftig erlaubt sein, Futures auf Kryptowährungen wie Bitcoin anzubieten. Zudem soll Bitcoin zu einem Asset werden, das auch an Börsen gehandelt wird. Die Bestimmungen sollen letztlich dazu beitragen, dass der Bitcoin-Markt in ein Korsett klarer Regularien geschnürt wird.

EZB entwirft Zweistufenmodell einer digitalen Zentralbankenwährung

Die Europäische Zentralbank arbeitet mit Hochdruck an einer digitalen Zentralbankenwährung (Central bank digital currency, CBDC). Dahingehend hat die EZB bereits einen Proof of Concept vermeldet. Nun hat Ulrich Bindseil, Generaldirektor für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der EZB, ein zweistufiges Zinsmodell vorgeschlagen. Demnach könnte es künftig eine allgemeine CBDC mit attraktiven Zinssätzen für den Zahlungsverkehr und einen kontogebundenen CBDC mit niedrigeren Zinssätzen für größere Beträge geben. Dadurch soll sich verhindern lassen, dass die Banken finanzielle Rücklagen einbüßen.

Telegram nimmt Stellung zu TON: „Gram wird dich nicht reich machen“

Im Rechtsstreit zwischen Messaging-Anbieter Telegram und der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC hat sich das nächste Kapitel aufgeschlagen. Telegram hat eine Stellungnahme zum geplanten Blockchain-Netzwerk „Telegram Open Network“ (TON) und der einhergehenden Kryptowährung Gram veröffentlicht. Das Unternehmen betonte darin, dass es sich – entgegen dem Vorwurf der SEC – bei Grams nicht um Wertpapiere beziehungsweise Security Token handelt.

Telegram wird Einsicht in Geldbewegungen gewähren 

Zudem konnte die SEC keine sofortige Einsicht in die Finanzströme von Telegram erzwingen. Ein entsprechender Antrag wurde vom zuständigen New Yorker Gericht abgewiesen. Das Urteil entbindet Telegram jedoch nicht gänzlich davon, Einblicke in Konten zu gewähren. Der Messaging-Anbieter soll einen Zeitplan bekannt geben, bis wann die Bankverbindungen und Transaktionsdaten eingesehen werden können.

IWF-Chefökonomin: Bitcoin & Co. „keine Gefahr“ für US-Dollar

Gita Gopinath, Chefökonomin des Internationalen Währungsfonds, hat in einem Artikel für die Financial Times die Vormachtstellung des US-Dollars als globale Reservewährung betont. Da es digitalen Währung bisher an der nötigen Infrastruktur und globalen Akzeptanz fehle, sieht sie keine Gefahr bestehen, dass Kryptowährungen den Status in naher Zukunft streitig machen könnten. Die Dominanz des US-Dollars begründe sich insbesondere in seiner Sicherheit und Stabilität.

Finanzdienstleister, die die Verwahrung von Krypto-Assets in Österreich anbieten, müssen sich bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) registrieren. Für nicht registrierte Anbieter drohen hingegen Geldstrafen in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Unter die Meldepflicht fallen der Verkauf und die Ausgabe von Krypto-Assets sowie deren Tausch- und Handelsplattformen und Wallet-Anbieter.

Behörden warnen Investoren vor EXW Global

Satte Renditen und täglicher Profit: EXW Global versteht es, Anleger anzuwerben. Dass dem Unternehmen allerdings die nötigen Lizenzen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und Liechtenstein fehlen, sollte Investoren hellhörig werden lassen. Sowohl die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) haben Investorenwarnungen veröffentlicht, die das Unternehmen in kein gutes Licht rücken.

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