Bitcoin: Amazon, Walmart und Western Union Kommentare zur BitLicense


Das New York Department für Financial Services (NYDFS) hat gestern alle 3.700 Kommentare zum BitLicense Entwurf veröffentlicht. Die Kommentare geben neue Einblicke in die Sichtweisen diverser Unternehmen die sich für die Bitcoin-Regulierung interessieren.
Die gesamte Liste beinhaltet auch Kommentare einiger der größten US-Unternehmen, darunter auch Amazon, Walmart und Western Union. Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass die BitLicense hauptsächliche von den gesetzlichen Vertretern der Unternehmen interpretiert wurde und dass die NYDFS mehr Klarheit über die Finanzprodukte geben muss die unter diese Maßnahmen fallen.



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In den Kommentierungen von Amazon und Walmart wird z.B. gefragt, was unter der “breiten Definition von digitalen Währungen” verstanden wird auf die die Regulierung in der derzeitigen Form angewendet werden würde.
Amazon merkte an, dass aus der derzeitigen Formulierung gelesen werden kann, dass auch eigene Produkte von der Regulierung betroffen sein könnten. Betroffen seien insbesondere die digitalen Closed-Loop Zahlungsmethoden und die Prepaid Wertkarten. Walmart fordert ebenfalls eine Formulierung, die ganz klar die Gift-Cards von der Regulierung ausschließen.
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Im Vergleich dazu hat Western Unionen eine weitaus längere Kommentierung eingereicht und angemerkt, dass den Bitcoin-Geldautomaten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss und dass in dem Proposal mehr Klarheit darüber gegeben werden muss, welche indirekten finanziellen Aktivitäten für die Übertragung von digitalen Währungen in Betracht gezogen werden.
“Es ist unklar ob die Betreiber von Automaten als VC Lizenznehmer separat lizensiert werden oder ob andere Anforderungen an die physikalischen Standorte der Automaten oder den eigentlichen Dienst der Automaten erhoben werden,” so die Kommentierung.
Zudem äußerte Western Union Interesse daran, dass alle Unternehmen die unter die BitLicense fallen aufgrund der hohen Risiken die von digitalen Währungen ausgehen, auch gleichzeitig alle Anforderungen der Anti-Geldwäsche (AML) erfüllen müssen.
BTC-Echo