Bitcoin-Regulierung: Die Forderungen der FATF

Das Thema Bitcoin-Regulierung wird auf internationaler Ebene konkreter. Die Anti-Geldwäsche-Organisation Financial Action Task Force (FATF) sieht vor, dass Krypto-Exchanges Transaktionsinformationen über Empfänger und Absender speichern und bei Bedarf offenlegen sollen. Die neuen Richtlinien sollen sowohl Anbieter von Krypto-Services als auch Regierungen in die Pflicht nehmen.

Brigitte Bernhardt
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Bitcoin-Regulierung durch FATF

Beitragsbild: Shutterstock

Bitcoin-Regulierung: Am 21. Juni hat die FATF die geplanten Richtlinien zur Regulierung von Virtual Assets (VAs) verabschiedet. Demnach sollen „Virtual Asset Service Provider“ (VASP), also zum Beispiel Bitcoin-Börsen, künftig ihre Kundendaten offenlegen und untereinander austauschen. Dies soll für Volumen ab 1.000 US-Dollar gelten und sowohl die Daten von Empfängern als auch von Absendern von Transaktionen betreffen.

Gegen Geldwäsche und Terrorismus

Hintergrund der Kontrollversuche sind die so oft bemühten Themen Geldwäsche (Money Laundering, ML) und Terrorismusfinanzierung (Terror Financing, TF). So heißt es in dem 59 Seiten umfassenden Papier:

In diesem Leitfaden wird die Notwendigkeit umrissen, dass Länder und VASPs sowie andere an VA-Aktivitäten beteiligte Stellen die mit ihren Aktivitäten verbundenen ML-/TF-Risiken verstehen und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen.

Die erforderlichen Informationen umfassen:

  • Name des Absenders
  • Kontonummer des Absenders, wenn ein solches Konto zur Abwicklung der Transaktion verwendet wird (z. B. die VA-Wallet)
  • die physische (geografische) Adresse des Urhebers oder die nationale Identifikationsnummer oder die Kundenidentifikationsnummer, die den Urheber gegenüber dem bestellenden Institut eindeutig identifiziert, oder das Geburtsdatum und den Geburtsort
  • Name des Empfängers
  • Kontonummer des Empfängers, wenn ein solches Konto zur Abwicklung der Transaktion verwendet wird (z. B. die VA-Wallet)

Bitcoin-Regulierung auf globaler Ebene

Die herausgegebenen Richtlinien stellen in der Praxis mehr dar als nur eine Empfehlung. Bereits auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires 2018 haben sich die Staaten darauf geeinigt, Krypto-Assets nach FATF-Standards zu regulieren. Entsprechend betrifft die aktuelle Empfehlung neben den 35 Mitgliedstaaten der FATF (Financial Action Task Force) auch die EU-Kommission und den Golf-Kooperationsrat. Die Rolle der Regierungen beschreibt das Gremium wie folgt:

Die Länder sollten sicherstellen, dass Ursprungs-VASPs die erforderlichen und genauen Informationen zum Urheber und zum Begünstigten der Übertragung virtueller Vermögenswerte erhalten und aufbewahren, diese Informationen unverzüglich und sicher an den begünstigten VASP oder an das Finanzinstitut (falls vorhanden) weiterleiten und auf Anfrage bei Bedarf den Behörden zur Verfügung stellen.

Über die FATF

Die Financial Action Task Force gilt als das wichtigste Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen). Sie hat ihren Sitz in Paris bei der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die FATF gibt Richtlinien zu diesen Bereichen heraus. Sie überprüft also deren Umsetzung in ihren Mitgliedstaaten.

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